Jan Quast (SPD Hamburg)

Hapag Lloyd gehört zu Hamburg


Hapag Lloyd gehört zu Hamburg
Rede zum Erwerb weiterer Anteile an der Reederei HAPAG LLOYD des Abgeordneten Jan Quast (SPD) am 28. März 2012 vor dem Plenum der Hamburgischen Bürgerschaft

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
die Bürgerschaft stimmt heute über die Vollendung eines im Jahr 2008 angebahnten Geschäfts ab.
Damals hatte der schwarz-grüne Senat gemeinsam mit anderen Hamburger Investoren im Albert-Ballin-Konsortium eine Mehrheit an Hapag Lloyd erworben. Aus gutem Grund: Das Unternehmen sollte in Hamburg und für Hamburg erhalten bleiben!
Heute diskutieren wir erneut über den Ankauf von Hapag Lloyd-Anteilen, weil es mit dem ersten Anteilserwerb nicht getan war, wie wir jetzt wissen, denn die Entwicklungen nach Fukushima haben den geplanten Börsengang des Unternehmens und die Streuung der Anteile vereitelt.
Deshalb musste der SPD-Senat jetzt mit den weitreichenden Rechten umgehen, die der schwarz-grüne Senat 2008 und 2009 der TUI eingeräumt hatte.
Denn die TUI hatte das Recht, ab 2012 dem Albert-Ballin-Konsortium ihre Hapag-Lloyd-Anteile zum Kauf anzudienen und bei Ablehnung des Angebots die eigenen Anteile sowie Anteile des Albert-Ballin-Konsortiums bis zu einer Mehrheit an Hapag Lloyd an einen Dritten zu verkaufen.
Diese Optionen waren keine guten Optionen für Hamburg! Der Senat musste deshalb handeln. Aussitzen war keine Alternative!
Ein Kauf aller Anteile von TUI durch das Albert-Ballin-Konsortium ist nicht darstellbar. Wer heute anführt, dass Hamburg sich 13 Prozent Zukauf für 420 Mio. Euro nicht leisten kann, wird kaum dreimal so viele Anteile erwerben wollen?
Ein Mehrheitsverkauf durch die TUI an einen Dritten hätte nach allen Regeln des Marktes erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der bei Hamburg und dem Albert-Ballin-Konsortium verbleibenden Minderheitsbeteiligung und er hätte vor allem den Einstieg von 2008 ad absurdum führen können.
Spätestens bei der Expertenbefragung im Haushaltsausschuss muss jedem bewusst geworden sein, dass die satzungsmäßige Absicherung des Unternehmenssitzes von Hapag Lloyd in Hamburg noch keine Garantie dafür ist, dass ein neuer Eigentümer auch weiterhin den Hamburger Hafen als zentralen Umschlaghafen nutzt. Denn nur ein Teil der Fracht ist für die Metropolregion bestimmt ist. Der größere Teil könnte auch über andere Häfen abgewickelt werden. Für Hamburg ist die Frage des Umschlaghafens ist aber zentral.
Die Gefahr, dass die TUI einen Käufer für die Mehrheit der Anteile findet, war durchaus realistisch, wie uns Herr Falckenberg in der Sachverständigenanhörung schilderte und wie es kein anderer Experte ausschließen wollte. Er ging von einem sehr hohen Interesse anderer Linienreedereien an Hapag Lloyd als einer der profitabelsten Linienreedereien aus.
Und er befürchtete, dass es einem Erwerber nicht unbedingt um eine partnerschaftliche Kooperation gehen würde. Ein Ausverkauf von Hapag Lloyd stellt aber ein volkswirtschaftliches Risiko dar.
Das finanzielle Risiko, das wir mit dem Erwerb zusätzlicher Anteile an Hapag Lloyd eingehen und dem sich die SPD-Fraktion sehr bewusst ist, ist mit diesem volkswirtschaftlichen Risiko abzuwägen; mit dem Schaden den der Hafen, Hamburg und die Metropolregion erleiden würden, wenn erheblicher Umschlag aus Hamburg abgezogen würde.
2009 hatte der CDU-GAL-Senat die volkswirtschaftliche Bedeutung von Hapag Lloyd wie folgt dargestellt:
• Anteil am Containerumschlag im Hamburger Hafen: 42%
• Davon abhängig rd. 45.000 Arbeitsplätze in der Metropolregion.
• Rund 20.000 Arbeitsplätze bei einem Ausscheiden von Hapag Lloyd gefährdet.
Seither ist die Bedeutung von Hapag Lloyd für Hamburg eher gewachsen, da das Unternehmen neue Allianzen geschmiedet und damit den Umschlag im Hamburger Hafen weiter gesteigert hat. Ein Experte ging sogar von einem künftigen Anwachsen des Anteils der G6-Allianz am Containerumschlag auf über 50 Prozent aus.
Daher ist die Entscheidung richtig, die der SPD-Senat getroffen hat:
Es war richtig der TUI die Optionen abzuhandeln, ohne alle Anteile an Hapag Lloyd zu über-nehmen, es war richtig die Belastungen durch teures Hybridkapital zu beenden und es war richtig an der Perspektive eines Börsengangs festzuhalten.
Diese Entscheidung bringt Hapag Lloyd in ruhiges Fahrwasser, was gut für den Unterneh-menswert ist, und sie trägt dazu bei, dass Hapag Lloyd wahrscheinlich wieder Dividenden ausschütten kann, was gut für die Refinanzierung des Anteilserwerbs ist.

Die Entscheidung für den Ankauf weiterer Unternehmensanteile, die Entscheidung für Hapag Lloyd, ist mit Risiken verbunden, vielleicht sogar mit erheblichen Risiken, wie einige Experten in der Anhörung vermutet haben.
In den letzten Tagen wurde dies vor allem an der Frage der Bewertung des Unternehmens festgemacht. Dem Senat und dem Albert-Ballin-Konsortium wurde vorgehalten, keine Due Diligence vorgenommen zu haben.
Das Gabler Wirtschaftslexikon beschreibt Due Diligence als eine „sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse, die durch einen potenziellen Käufer eines Unternehmens vorgenommen wird“.
Nun ist der Senat aber seit 2008 nicht mehr in der Situation eines potenziellen Käufers. Ham-burg ist Miteigentümer des Unternehmens.
Hamburg stellt Aufsichtsräte und hat damit Anteil an der Gestaltung der wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse. Die Aufsichtsräte erhalten alle relevanten Informationen über das Unternehmen und sein Geschäftsumfeld und gestalten die Unternehmensstrategie mit. Das ist weit mehr als ein Due Diligence.

Meine Damen und Herren,
die Vereinbarung mit der TUI und innerhalb des Albert-Ballin-Konsortiums sieht Szenarien vor, die das finanzielle Risiko der Stadt einschränken und einen Ausstieg aus der Beteiligung unter Wahrung der Ziele des Engagements vorgeben.
Wir halten daher eine befristete Aufstockung des Hamburger Anteils an der viertgrößten Reederei der Welt für vertretbar, im Sinne einer guten und nachhaltigen Standortpolitik.
Meine Damen und Herren,
die SPD-Fraktion hat sich von vornherein für intensive Beratungsmöglichkeiten eingesetzt, wenn auch in einem den Rahmenbedingungen geschuldeten überschaubarem Zeitraum.
Wir haben allein in drei Sitzungen des Haushalts- mit dem Wirtschaftsausschuss über 17 Stun-den Experten sowie den Senat befragt und die Drucksache intensiv beraten. Wir debattieren heute zum zweiten Mal im Plenum und wir hatten die Möglichkeit, Vertragsunterlagen einzusehen. Heute werden wir den Senat auffordern uns regelmäßig zu berichten, um das Verfahren weiter begleiten zu können.
Nun nimmt das Verfahren aber erstaunliche Züge an. Während der GAL-Abgeordnete Jens Kerstan sich in seinen Rechten als Parlamentarier beschnitten fühlt und – erfolglos – versucht hat, eine einstweilige Verfügung gegen die heutige Abstimmung beim Hamburgischen Verfassungsgericht zu erwirken, will die CDU-Fraktion ganz darauf verzichten, ihre parlamentarischen Rechte wahrzunehmen und will nicht über die Vorlage des Senats abstimmen, sondern diese nur zur Kenntnis nehmen.
Ich halte die Begründung des Kollegen Kerstan zwar nicht für schlüssig, aber mir ist ein Abge-ordneter, der für seine Rechte kämpft, sympathischer als eine Fraktion, die sich vor einer für Hamburg, den Hafen und die Metropolregion so wichtigen Entscheidung drückt, weil sie sich über diese Frage total zerworfen hat.
Zur Verantwortung für diese Stadt zu stehen, sieht anders aus. Alternative zur Regierung zu sein, sieht anders aus.

Meine Damen und Herren,
es ist keine Frage: Der Erwerb weiterer Anteile an Hapag Lloyd birgt Risiken in sich, aber auch der Nichterwerb – Stillhalten – ist mit erheblichen Risiken für Hamburg und die Metropolregion verbunden. Der weitere Anteilserwerb bietet aber auch Chancen. Chancen für Hamburg und die Region.

Wir haben immer gesagt, dass das städtische Engagement bei Hapag Lloyd nur ein zeitlich beschränktes ist. Dies wollen wir mit unserem Antrag bekräftigen. Eine Rückführung des staatlichen Engagements darf im Interesse der Stadt nur zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen erfolgen. Bis zum Ausstieg aus der Beteiligung wollen wir uns regelmäßig im zuständigen Ausschuss über Hapag Lloyd berichten lassen.

Meine Damen und Herren,
wir werben um Ihre Zustimmung zum Senatsantrag.
Denn: Hapag Lloyd gehört zu Hamburg!

Von der Kameralistik über die Doppik zur ergebnis-orientierten Budgetierung*

Januar 14, 2011Jan QuastStandpunkte0

von Jan Quast und Volker Wiedemann

Einleitung

Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg haben aus der seit über einem Jahrzehnt anhaltenden Diskussion um die Schwächen eines auf der Kameralistik basierenden öffentlichen Haushaltswesen Konsequenzen gezogen und einen Reformprozess begonnen, der das Hamburger Haushaltswesen phasenweise von der Kameralistik auf die an kaufmännischen Regeln ausgerichtete Buchführung (Doppik) umstellt.

Nachdem die Doppik als Methode der Rechnungslegung mit dem Jahresabschluss 2006 zunächst für den Kernhaushalt Hamburgs angewendet und mit dem Abschluss 2007 auf den Konzern der Freien und Hansestadt Hamburg mit fast 400 städtischen Beteiligungen ausgeweitet wurde, werden seit 2006 auch Haushaltsplanung, -steuerung und -bewirtschaftung auf das kaufmännische System umgestellt. Durch die nunmehr konsequente Implementierung der kaufmännischen Buchführung und Steuerung erhält die Hamburger Verwaltung die betriebswirtschaftliche Grundlage für eine bereits im Neuen Steuerungsmodell angelegte ergebnisorientierte Budgetierung.

Das notwendige Instrumentarium für Budgetierung und Budgetüberwachung stellt eine Kosten- und Leistungsrechnung bereit, die schrittweise in allen Behörden eingeführt wird. Als Technologie kommt dabei neben dem SAP ERP(¹) erstmals auch das SAP Netweaver BI (²) zum Einsatz, das die Planungsprozesse und die Überwachung der Budgetausschöpfung unterstützt.

Zielszenario Doppik

Nachdem das Haushaltswesen in Hamburg bereits seit Mitte der 1990er Jahre durch die Einführung von Elementen des Neuen Steuerungsmodells schrittweise modernisiert wurde, hat der Senat auf Basis eines einstimmigen Ersuchens der Hamburgischen Bürgerschaft entschieden, eine neue konzeptionelle Grundlage für den Haushalt zu schaffen und dazu 2003 ein „Projekt Doppik“ eingesetzt. Dieses konzentrierte sich zunächst auf die Erfassung und Bewertung des städtischen Vermögens mit dem Ziel der Erstellung einer Bilanz und einer kaufmännischen Ergebnisrechnung. Im Vordergrund stand der Gewinn an Transparenz und Information über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt unter Einsatz der kaufmännischen Methodik, während die kamerale Haushaltsplanung und -bewirtschaftung weiterhin Bestand hatte.

In dem von dem Projekt verfolgten „Zielszenario Doppik“ war allerdings von Anfang an die Veränderung des Haushaltswesens in seinem Kern angelegt. Die betriebswirtschaftlich ausgerichteten Reforminstrumente sollten zur Norm werden und die Kameralistik insgesamt ablösen. Das dreistufige Modell zur Erreichung des Zielszenarios umfasste in der ersten Phase die Reform des Rechnungswesens, wobei in eine doppische Systematik übergeleitete kamerale Daten um fehlende, kaufmännisch ermittelte Informationen, wie bspw. über Abschreibungen und Rückstellungsbedarfe, ergänzt wurden. In der zweiten Phase, der sog. Übergangsphase, werden sukzessive doppische Elemente in die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung aufgenommen. In der dritten Phase wird schließlich das Zielszenario erreicht, in dem das kamerale Haushaltswesen vollständig durch die Doppik und ergebnisorientierte Budgetierung abgelöst ist.

Mit der Vorlage der ersten doppischen Bilanz und Ergebnisrechnung eines Bundeslandes für das Haushaltsjahr 2006 im August 2007 war die erste Phase erfolgreich abgeschlossen. Ein weiterer bedeutender Meilenstein ist der im November 2008 vorgestellte, erste doppische Konzernjahresabschluss eines Bundeslandes, in dem neben dem Kernhaushalt der Hamburgischen Verwaltung auch 390 Beteiligungen einbezogen wurden.

Abbildung 1: Dreistufiges Phasenmodell zur projektgetriebenen Ablösung der Kameralistik in Hamburg

Abbildung 1: Dreistufiges Phasenmodell zur projektgetriebenen Ablösung der Kameralistik in Hamburg

Die Realisierung des Zielszenarios ist zunächst den Projekten Neues Haushaltswesen Hamburg (NHH) und Neues Ressourcenverfahren (NRV) übertragen worden. Das Mitte 2006 eingerichtete Projekt NHH entwickelt die Grundlagen, um künftig Leistungen und Ressourcenverbrauch der Stadt im Interesse von Zukunftssicherheit und Generationengerechtigkeit besser analysieren und steuern zu können. Um künftige Haushalte an vereinbarten Zielen, politischen Leitbildern oder dem Regierungsprogramm auszurichten, werden Planungs- und Steuerungsmechanismen entwickelt. Ziel ist es ein einheitliches System zu schaffen, in dem Budget begründende Leistungszwecke mit den finanziellen Ressourcen fachlich und technisch zusammengeführt werden.

Während das Projekt NHH sich auf die konzeptionellen Veränderungen konzentriert, stehen bei dem zeitgleich eingesetzten Projekt NRV die erforderlichen technischen Neuerungen im Haushalts- und Rechnungswesen im Vordergrund, um ein technisch integriertes System von fachlichen und finanziellen Daten zu schaffen, das transparente, reproduzierbare und prüffähige Informationen bereitstellt, die zur Zielerreichungskontrolle und für Zeit- und Quervergleiche herangezogen werden können.

Zum einen hat das Projekt daher die Aufgabe die Einführung der Doppik auf der technischen Ebene durch die Implementierung eines geeigneten Systems zu vollenden. Zum anderen soll NRV im Ergebnis ein System bereitstellen, das eine verbindliche Haushaltsplanung durch Abbildung der Sollwerte, eine effiziente Haushaltssteuerung durch Unterstützung der Analyse von Abweichungen zwischen Soll- und Istwerten sowie eine abschließende Haushaltsrechnung durch Feststellung der Istwerte unterstützt. Vor allem mit der Implementierung eines solchen integrierten kaufmännischen Planungs-, Steuerungs- und Abrechnungssystems beschreitet Hamburg einen neuen Weg.

Anfang 2009 sind die unter einer Leitung stehenden Projekte NHH und NRV auch formal zu einem Projekt zusammengeführt worden.

Technische Realisierung

Das Projekt Doppik bildete das neue Rechnungswesen noch im bestehenden kameral ausgerichteten Modul des SAP R/3-System ab, wobei die im Hintergrund vorhandene Sachkontenfindung bereits für die Doppik genutzt wurde. Der Auftrag des Projektes NHH sieht vor, das Altsystem bis 2013 schrittweise abzulösen. Um die neuen fachlichen Anforderungen zu unterstützen, wird ein neues SAP ERP-System aufgesetzt, welches über Standardmethoden an ein Business-Intelligence-System (BI)(³) gekoppelt ist. In dem neuen ERP-System werden alle Bewirtschaftungs- und Kassenprozesse, die Prozesse der Kosten- und Leistungsrechnung sowie Teile der Jahresabschlussprozesse abgebildet.

Das SAP BI-System wird zukünftig den Haushaltsplanungs- sowie Teile der Haushaltssteuerungs- und Jahresabschlussprozesse unterstützen. In diesem Zusammenhang wird es

- fachliche, ergebnis- und wirkungsbezogene Informationen mit Finanzinformationen in Form von Kennzahlen zusammenführen,

- einen mehrstufigen Top-down-Planungsprozess adressatengerecht unterstützen,

- die Konsistenz aller für Planungs- und Steuerungsprozesse zu verarbeitenden Daten sicherstellen und

- neben den auf eine hochwertige Druckausgabe hin optimierten formatierten Berichten, (bspw. Haushaltsplan und Haushaltsrechnung), auch vielfältige Standard- (bspw. Budgetberichte) bzw. Ac-hoc-Berichte (bspw. fachspezifische Berichte oder Daten für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen) mit zahlreichen interaktiven Analysemöglichkeiten zur Verfügung stellen.

Fachliche Ist-Daten werden aus diversen kennzahlenrelevanten Fachverfahren (4) extrahiert und über ein vorgeschaltetes, auf Basis eines Microsoft SQL Servers realisiertes Datawarehouse an das SAP BI-System übergeben. Dieses vorgeschaltete Datawarehouse bildet eine technische Normierungs-, Prüfungs- und Qualitätssicherungsinstanz der fachlichen Quelldaten.


Abbildung 2: Architektur des BI-Systems

Abbildung 2: Architektur des BI-Systems

Fazit

Seit Mitte der 90er Jahre hat die Freie und Hansestadt Hamburg ihr Haushaltswesen schrittweise modernisiert. Nachdem zunächst mit dem Neuen Steuerungsmodell eine neue Philosophie in die Verwaltung eingezogen ist, hat die Haushaltsmodernisierung mit der Einführung der Doppik seit 2003 eine zusätzliche Dynamik bekommen. Der Weg, der beschritten wird, stellt an die Beteiligten hohe Anforderungen und wird nur gelingen, wenn alle Verantwortlichen in den Behörden das Vorhaben unterstützen und bereit sind, für die Verwaltung neue, nämlich kaufmännische Methoden zu erlernen und anzuwenden. Zugleich wird den Führungskräften mit dem BI-System ein Instrument an die Hand gegeben, welches nicht nur die neuen Anforderungen und veränderten Prozesse technisch unterstützt, sondern zusätzliche Anwendungen bereitstellt, die hinsichtlich ihrer Analysemöglichkeiten in der Verwaltung bislang unbekannt sind und neue Möglichkeiten eröffnen werden.


* veröffentlicht in Norbert Gronau (Hrsg.), Stein, Röchert-Voigt u.a., E-Government-Anwendungen – Ein aktueller Überblick, Berlin 2010

1 ERP: Enterprises Ressource Planning

2 BI: Business Intelligence

3 Instrumentarium zur systematische Analyse (engl.: Intelligence) der eigenen Organisation und ihres Umfelds (engl.: Business) zur Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen

4 Fachverfahren unterstützen die Wahrnehmung vielfältiger operativer Fachaufgaben in den Behörden und Ämtern der Freien und Hansestadt Hamburg.

SGK Hamburg mit neuem Vorstand


Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik Hamburg (SGK), der Zusammenschluss sozialdemokratischer Kommunalpolitiker aus Bezirken, der Bürgerschaft und der Verwaltung hat ihren Vorstand neu gewählt. Vorsitzender bleibt der Altonaer Bezirksabgeordnete Stefan Krappa, seine Vertreter sind der Bürgerschaftsabgeordnete Jan Quast, der die SGK auch im Bundesvorstand der Organisation vertritt, und Thomas Ritzenhoff, Chef der SPD-Fraktion in Wandsbek. Zudem sind alle SPD-Bezirksfraktionen durch den Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden im Hamburger SPD-Landesvorstand vertreten. Weiterlesen →

Rede zum Antrag „Evaluierung und Änderung der Hamburgischen Bauordnung“

April 30, 2010Jan QuastReden0


Rede zum Antrag HbauO Teil 1 (Video)

Rede zum Antrag HbauO Teil 2 (Video)

Rede zum Antrag HbauO Teil 3 (Video)

Rede zum Antrag “Neue Planungskultur entwickeln – Einrichtung einer Hamburger Stadtwerkstatt”

April 30, 2010Jan QuastReden0


Rede zum Antrag Stadtwerkstatt Teil 1 (Video)

Rede zum Antrag Stadtwerkstatt Teil 2 (Video)

“Betroffene müssen Beteiligte werden”


SPD-Bürgerschaftsfraktion wirbt für Projekt “Hamburger Stadtwerkstatt”

In der Bürgerschaftsdebatte über ein Forum Stadtentwicklung hat die
SPD-Fraktion um Unterstützung für ihre Initiative “Hamburger Stadtwerkstatt”
geworben. Jan Quast, SPD-Stadtentwicklungspolitiker und Vorsitzender des
Stadtentwicklungsausschusses, sagte, die SPD wolle mit der “Stadtwerkstatt”
die Bürgerinnen und Bürger “von Betroffenen zu Beteiligten bei der
Stadtentwicklung” machen. Weiterlesen →

Novelle hat Erwartungen nur zum Teil erfüllt


Neue Hamburgische Bauordnung – keine Impulse für Wohnungsbau

Die Novelle der Hamburgischen Bauordnung hat die in sie gesetzten Erwartungen auf Impulse für die Wohnungsbautätigkeit bislang nicht erfüllt.

In der Debatte über die Evaluierung der Bauordnung sagte der
SPD-Stadtentwicklungspolitiker Jan Quast am Donnerstag in der Bürgerschaft:
“Seit 2006 werden immer neue Negativrekorde im Wohnungsbau vermeldet. Der
erwartete Ruck durch geänderte Vorschriften und verkürzte
Genehmigungsverfahren ist bisher nicht eingetreten. Das ist bedauerlich.”
Eines der größten Probleme der derzeitigen Hamburger
Stadtentwicklungspolitik bleibe damit ungelöst. Weiterlesen →

Elbphilharmonie: Das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht

Von Beust hat die Stadt dem Unternehmen Hochtief ausgeliefert

„Besorgt, aber wenig überrascht“ hat SPD-Fraktionschef Michael Neumann auf Berichte über eine weitere Verzögerung beim Bau der Elbphilharmonie reagiert. „Ich fürchte, beim Thema Elbphilharmonie müssen wir uns noch auf weitere schlechte Nachrichten einstellen“, sagte Neumann. Einmal mehr habe die Kultursenatorin dabei die Aufgabe, für Fehler den Kopf hinzuhalten, die vor ihrer Amtsübernahme im Büro des Bürgermeisters gemacht worden sind, betonte Neumann.

Bürgermeister Ole von Beust (CDU) habe seinerzeit entschieden, das Projekt dem Bauunternehmen Hochtief in die Hand zu geben. „Ungewollt hat sich die Stadt damit dem Unternehmen ausgeliefert“, sagte Neumann am Donnerstag. Jetzt sehe alles so aus, als ob neben der Finanzkalkulation auch die Zeitplanung für die Realisierung der Elbphilharmonie ins Rutschen gerate. Dass bei der Kostenentwicklung das Ende der Fahnenstange erreicht sei, glaube er nicht, sagte Neumann. „Ich bin nicht einmal sicher, dass wir das Ende der Fahnenstange schon sehen.“

Der SPD-Stadtentwicklungspolitiker Jan Quast sagte, es sei auffällig, dass es bei wichtigen Infrastruktur- oder Prestigeprojekten Hamburgs regelmäßig zu enormen Kostensteigerungen kommt. Weiterlesen →

Beschwerden und Qualität im Taxengewerbe


Im Jahr 2004 lagen der zuständigen Behörde 1.766 Beschwerden über Taxen in Hamburg vor. Zwischen 2005 und 2007 lag das durchschnittliche Beschwerdeaufkommen bei 1.349 Beschwerden. Am 19.02.2008 lag die Anzahl der Taxi-Konzessionen bei 3.476 (vgl. Drs. 18/8023).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Weiterlesen →

SPD-Initiative für die Präsenzgruppen bei der Polizei – Alle 45 Abgeordneten haken für ihre Polizeikommissariate nach


Nachdem der Innensenator dem Druck von vor Ort zum Erhalt der Polizeiposten
in den Vier- und Marschlanden nachgegeben hat, machen nun die 45
SPD-Bürgerschaftsabgeordneten für den Weiterbestand der Präsenzgruppen in
den 24 Hamburger Polizeikommissariaten mobil. Für jedes Polizeikommissariat
haken die örtlich zuständigen SPD-Abgeordneten in den nächsten Tagen per
Anfrage nach, welche personellen Folgen eine Abschaffung der örtlichen
Dienstgruppe Präsenz hätte und welche Lücken das in die
Kriminalitätsbekämpfung im Stadtteil reißt.  „Wir haben in den letzten
Wochen viele Hinweise aus der Bevölkerung aber auch aus der Polizei selbst
erhalten, dass die über 200 Präsenzkräfte für die bürgernahe Polizeiarbeit
unverzichtbar sind. Deshalb haken jetzt alle Wahlkreisabgeordneten für ihre
Kommissariate nach. Der Personalmangel an den Wachen wird nur noch verwaltet
– auf Kosten der Sicherheit vor Ort”, kritisierte SPD-Innenexperte Andreas
Dressel am Sonntag: “Da Senat und Regierungsfraktionen bei diesem Thema
bisher auf ganzer Linie gemauert haben und jeder Auseinandersetzung
ausgewichen sind, bleibt uns gar nichts anderes übrig, als mit ganz
konkreten Anfragen bezogen auf jede Wache die Fakten ans Licht bringen.
Damit müssen sich Innensenator und Polizeiführung auch vor Ort der
Diskussion stellen über das, was sie mit ihrem Streichkonzert anrichten.”  Weiterlesen →