Jan Quast (SPD Hamburg)

„Handlungsfähigkeit und Einnahmen des Stadtstaates Hamburg sichern“ – Keine Steuersenkung zu Lasten der Länder

Februar 3, 2012spdfraktionhhAnträge


zu Drs. 20/2562

Der langfristige Konsolidierungskurs zur Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse darf nicht durch einseitige Steuersenkungsbeschlüsse auf Bundesebene, die finanziell zu Lasten der Länder und Gemeinden gehen, erschwert werden. Der Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg befindet sich derzeit in einem schlechten Zustand: 28 Mrd. Euro Schulden, 1 Mrd. Euro zu zahlender Zinsen pro Jahr sowie ein Sanierungsstau von etwa 4,7 Mrd. Euro bei unserer öffentlichen Infrastruktur schränken unsere finanzpolitischen Handlungsspielräume bereits stark ein. Die von der Bundesregierung vorgesehenen Steuersenkungspläne, wie etwa die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags oder die Abmilderung der sog. „kalten Progression“, führen, sofern diese Steuerbeschlüsse nicht vollständig vom Bund kompensiert werden, zu weiteren millionenschweren Belastungen für den Hamburger Haushalt. Zwar ist eine Teilkompensation angekündigt worden, die finanzpolitische Lage der Länder macht allerdings eine volle Kompensation erforderlich.
Eine Steuersenkung auf Pump ist nicht verantwortbar. Die derzeit noch erfreulichen Konjunkturdaten dürfen nicht zu unüberlegten und unzureichend gegenfinanzierten Ausgaben führen. Für die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg ist ein konsequenter und nachhaltiger Konsolidierungskurs, der die Ausgaben- wie die Einnahmeseite in den Blick nimmt, unabdingbar: Neben der Begrenzung der jährlichen Ausgaben, einer kontinuierlichen Personalentwicklung und einer systematische aufgabenkritische Untersuchung verschiedenster Aufgabenbereiche der Hamburgischen Verwaltung, sind die Maßnahmen zur Verbesserung des Steuervollzugs ein wichtiger Bestandteil zur Haushaltskonsolidierung und müssen weiter aktiv vorangetrieben werden.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. sich auf Bundesebene weiterhin gegen die Steuersenkungspläne der Bundesregierung einzusetzen, soweit keine vollständige Kompensation für Länder und Gemeinden erfolgt,
2. dem Haushaltsausschuss anlassbezogen über Sachstand und Fortschritte bei den in Drs. 20/2509 und 20/2562 angesprochenen Fragestellungen zu berichten, insbesondere über die Ergebnisse der länderübergreifenden Arbeitsgruppe zur Konzeption einer reformierten Vermögenssteuer sowie bei den ergriffenen und geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Steuervollzugs.

„Sanierungsfonds Hamburg 2020″ – Sanierung Mahnmal St. Nikolai

Dezember 14, 2011spdfraktionhhAnträge0


Die Hamburgische Bürgerschaft hat in den Haushaltsberatungen für den Doppel-haushalt 2011/2012 auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen (Drs. 20/2155), dem Thema Instandhaltung der städtischen Infrastruktur höchste politische Priorität einzuräumen. Dazu wurde der Senat aufgefordert, die eigenen Sanierungsaktivitäten massiv zu verstärken und in einem „Sanierungsprogramm Hamburg 2020“ zu bün-deln. Parallel hat die Bürgerschaft entschieden, einen Haushaltstitel im Einzelplan 9.2 als gesonderten „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ auszugestalten – für zunächst kleinere, gleichwohl politisch besonders relevante, häufig behördenübergreifend bzw. gemeinsam mit externen Akteuren zu realisierende, einzelne Sanierungs- und In-standsetzungsmaßnahmen. Damit hat die Bürgerschaft ein zusätzliches, flexibles Steuerungsinstrument für die Bewältigung des Sanierungsstaus in der Stadt.
In diesem Zusammenhang gibt es Sanierungsprojekte in unserer Stadt, die sofortiges Handeln erforderlich machen. Den Auftakt soll die Sanierung des Mahnmals St. Nikolai bilden: Das Mahnmal St. Nikolai ist in Hamburg einer der zentralen Erinnrungsorte für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft der Jahre 1933-1945 und gleichzeitig ein zentraler, überragender Identifikationspunkt für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Die ehemalige Hauptkirche St. Nikolai wurde während der Luft-angriffe auf Hamburg 1943 zerstört. In der Ruine erinnert eine Dauerausstellung an Ursachen und Folgen des Luftkriegs in Europa.
Im August 2011 ist ein rund neun Kilogramm schwerer Steinbrocken aus dem Turm von St. Nikolai auf den neben dem Mahnmal verlaufenden Radweg gefallen. Damit ist offenkundig, dass die Sanierung des Mahnmals keinen Aufschub mehr duldet. Ein Verzicht auf die Sanierung wäre mit einer Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger und einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit verbunden. Als Sofortmaßnahme wurde deshalb eine Absperrung vorgenommen und mit der Einrüstung des Turmes begonnen. Parallel dazu wird bereits eine photographische Schadenskartierung durchgeführt.
Der konkrete Finanzbedarf für die sehr komplexe und kostenintensive Sanierung kann aber erst nach Vorliegen des Schadensgutachten und einer Kostenunterlage Bau beziffert werden.
Für das Schadensgutachten ist nach jetzigem Stand mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von rd. 100.000 Euro zu rechnen. Für die Erstellung einer belastbaren Kos-tenunterlage Bau (Entwurfsplanung mit Kostenschätzung nach DIN 276) inkl. ggf. weiter notwendiger Planungsarbeiten, wie einem Statikgutachten für die Turmspitze, wird zusätzlich mit rd. 400.000 Euro kalkuliert. Hinzu kommen 200.000 Euro für die Einbeziehung der ebenfalls erforderlichen Gewölbesanierung. Mit der Bewilligung von entsprechenden Gutachten- und Planungsmitteln macht die Bürgerschaft den Weg frei, dass dieses Mahnmal im Herzen unserer Stadt erhalten werden kann; wei-tere Kofinanzierungsmittel aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ können nach Vorliegen der Begutachtung und der Kostenunterlage Bau sowie der Ergebnisse der Bemühungen um Finanzmittel vom Bund bzw. von Stiftungen bewilligt werden.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1.
Da die für die Sanierung von St. Nikolai erforderlichen Sanierungskosten die Mög-lichkeiten der fachlich einschlägigen Haushaltstitel weit übersteigen, die Sanie-rung aber keinen Aufschub duldet, werden Mittel in Höhe von 700.000 Euro für Erstellung des Schadensgutachtens und einer belastbaren Kostenunterlage Bau aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Haushaltstitel 9890.791.07) zur Verfügung gestellt.
2.
Der Senat wird ersucht,
a.
auf der Grundlage der Kostenunterlage Bau beim Bund und bei Stiftungen Mittel für die Sanierung des Mahnmals St. Nikolai einzuwerben.
b.
über die Ergebnisse der Begutachtung und die Kostenunterlage Bau sowie den Erfolg der Bemühungen um weitere Mittel vom Bund bzw. von Stiftungen zeitnah zu berichten, um eine Entscheidungsgrundlage der Bürgerschaft für die Bereitstellung weiterer Kofinanzierungsmittel aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ zu schaffen.

Volksbegehren “Unser Hamburg – Unser Netz”

Dezember 14, 2011spdfraktionhhAnträge0


zu Drs. 20/2438
Die Forderung des Volksbegehrens „Unser Hamburg – Unser Netz“ ist, dass Senat und Bürgerschaft alle notwendigen und zulässigen Schritte unternehmen, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen.
Die Bürgerschaft hatte im März 2011 den Senat mit der Drs. 20/78 beauftragt, ein Konzept für eine Beteiligung an den Verteilnetzen für Strom, Gas und Fernwärme zu erarbeiten und dabei die Eckpunkte aus der Drs. 19/8178 zu berücksichtigen. Mit der Drs. 20/1229 „Klar zur Energiewende! Eckpunkte für eine Sichere, preiswerte und umwelt- sowie klimafreundliche Energieversorgung für Hamburg“ hatte die SPD-Fraktion ihre Forderungen hinsichtlich Fernwärme (Pkt. 12), zur Ertüchtigung der Netze und Nachfragesteuerung (Pkt. 19 bis 21) präzisiert sowie die Vorlage eines Konzeptes bis zum Jahresende 2011 eingefordert.
Der Senat hat jetzt ein Energiekonzept zur strategischen Beteiligung Hamburgs an den Netzgesellschaften vorgelegt. Danach beteiligt sich die Freie und Hansestadt mit je 25,1 Prozent an der
 Hamburger Netz GmbH (Gasnetz),
 der Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH und
 der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH.
und schließt mit Vattenfall Europe AG sowie mit der E.ON Hanse AG jeweils einen Kooperationsvertrag zur
 zukunftsorientierten Strom- und Fernwärmeversorgung (Vattenfall) sowie
 zukunftsorientierten Gas- und Wärmeversorgung (E.ON).
Darin geht es unter anderem um:
1. Ersatz des Heizkraftwerks Wedel und der geplanten Fernwärmetrasse vom Kraftwerk Moorburg nach Altona durch ein neu zu errichtendes hocheffizientes Gas- und Dampf-Kombikraftwerk (am Standort Wedel oder Stellingen) mit innovativer Integration von Energiespeichern;
2. Einspeisung, Speicherung und Integration erneuerbarer Energien;
3. Dezentralisierung in den Energienetzen;
4. Ausbau der Energienetze für energiepolitische Zukunftsprojekte wie smart grid, smart meter und e-mobility;
5. Ausbau und Optimierung der Fernwärmenetze;
6. Öffnung der Fernwärmenetze (Einspeisung und Durchleitung) – auch für industrielle Abwärme;
7. Schrittweise Umstellung der Anlagen auf emissionsarme Brennstoffe;
8. Investitionen in hocheffiziente dezentrale Erzeugungsanlagen wie Blockheizkraftwerke und virtuelle Kraftwerke;
9. Energetische Optimierung des (Schiffs-)Betriebs im Hafen und
10. Energiesparberatung und Steigerung des effizienten Einsatzes von Energie z.B. durch Lastmanagement.
Ferner sieht das Energiekonzept vor, dass die Energieversorgungsunternehmen (EVU) in den nächsten sechs Jahren insgesamt bis zu 1,6 Mrd. Euro (im Wärmebereich bis zu 550 Mio. Euro, im Bereich Strom 960 Mio. Euro, im Bereich der E.ON Hansegruppe 120 Mio. Euro) investieren.
Insgesamt sollen durch diese Investitionen die CO2-Emissionen in Hamburg bis 2020 von der E.ON Hansegruppe um ca. 15 Prozent und von Vattenfall im Bereich Fernwärme um 27 Prozent jeweils gegenüber 2008 verringert werden.
In der Kooperationsvereinbarung werden die Kooperationspartner Vattenfall und E.ON darüber hinaus von der Freien und Hansestadt Hamburg auf gemeinsame Ziele einer gemeinwohlorientierten Energievorsorgung und die Umsetzung der Energiewende in Hamburg verpflichtet. Dabei messen die EVU dem Standort Hamburg unverändert einen hohen Stellenwert für die weitere Entwicklung in allen ihren Konzern-Geschäftsfeldern zu. Durch ihre Investitionen werden sie in erheblichem Umfang zur Wertschöpfung und damit auch zur Sicherung von Beschäftigung in Hamburg beitragen.
Die Inhalte der Kooperationsverträge entsprechend weitgehend den Eckpunkten der Drs. 19/8178 und den Forderungen Nr. 12, 19 bis 21 aus Drs. 20/1229. Die Umsetzung der bestehenden Verträge steht – sofern die Bürgerschaft zustimmt – unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundeskartellamtes.
Der Senat hat ein transparentes Entscheidungsverfahren durch die Bürgerschaft zugesichert. Alle Abgeordneten sollen Einsicht in die vertraglichen Grundlagen erhalten, um sich ein eigenes Bild von den Vertragsvereinbarungen zu machen.
Auch die Rechte der Volksinitiative werden gewahrt: Die Kooperationsvereinbarung wird wieder unwirksam, wenn der Volksentscheid über die Vorlage der Volksinitiative „unser Hamburg – unser Netz“ angenommen wird. In diesem Falle wären aber jahrelange Rechtstreitigkeiten insbesondere mit Vattenfall die Folge – mit ungewissem Ausgang und ohne (zeitnahe) Fortschritte bei der Energiewende.
Hinsichtlich der vor dem Verwaltungsgericht anhängigen Klage der Stadt auf Feststellung der Wirksamkeit der Endschaftsregelung und auf Herausgabe von Daten haben sich die Stadt und Vattenfall verständigt, das Verfahren ruhen zu lassen. Bei einem erfolgreichen Volksentscheid kann eine der Parteien auf eine Fortsetzung des Verfahrens hinwirken. Vattenfall wird darüber hinaus die erforderlichen Daten für die Durchführung des Verfahrens zur Vergabe der Netzkonzessionen herausgeben und ggf. ergänzen, wenn dies erforderlich sein sollte.
Angesichts der Tatsache, dass die Initiatoren beabsichtigen, ihre Vorlage zur vollständigen Übernahme der Energienetze in die Öffentliche Hand zum Zeitpunkt der Bundestagswahlen im Jahr 2013 zur Abstimmung zu stellen, würde über das weitere Verfahren eine lange Zeit Unklarheit herrschen. Dies ließe sich verhindern, wenn zeitnah abgestimmt werden könnte.
Für die SPD-Fraktion ist Kern der Vereinbarung die Umsetzung der Energiewende sowie die damit eng verbundene Verbesserung des Klimaschutzes. Die Stadt wird in dem jeweiligen paritätisch besetzten Aufsichtsräten sogar stärker als ihrem Anteil entsprechend vertreten sein. Ihr Mitbestimmungsrecht insbesondere in der Gesellschafterversammlung wird deutlich über das eines Minderheitsaktionärs hinausgehen – und insbesondere die Investitionsentscheidungen umfassen.
Davon abgesehen hält es die SPD Fraktion für erforderlich, über den Stand der Vertragserfüllung und alle vertragsrelevanten Fortschritte gegenüber Bürgerschaft und Öffentlichkeit umfassende Transparenz herzustellen. In diesem Zusammenhang bieten sich regelmäßige vierteljährliche Berichtspflichten des Senats gegenüber den zuständigen bürgerschaftlichen Ausschüssen über den jeweiligen Sachstand der Umsetzung der Energiewende mit seinen Konsequenzen für den Klimaschutz in Hamburg an.
In diesem Kontext kann zudem überlegt werden, wann und in welcher Weise neben den beteiligten Unternehmen auch externe konzernunabhängige Expertinnen und Experten zur Beratung über die Fortschritte bei der Energiewende hinzugezogen werden, die den Vollzug der Energiewende aus ökonomischer, ökologischer und sozialorientierter Sicht bewerten und darüber jährlich einen Bericht vorlegen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Die Bürgerschaft möge
1. feststellen, dass der Senat mit dem nun vorgelegten Energiekonzept den Anforderungen der Bürgerschaft aus den Drs. 20/78, 19/8178 und den Punkten 12, 19 bis 21. der Drs. 20/1229 weitgehend entsprochen und einen gangbaren Weg aufgezeigt hat, den Gegensatz zwischen dem Anliegen der vollständigen Rekommunalisierung der Netze und der Ablehnung einer städtischen Beteiligung an den Energienetzen aufzulösen. Wichtige Gesichtspunkte des Grundanliegens der Volksinitiative sind mit dem Senatsvorschlag aufgegriffen worden;
2. die Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ bitten zu erwägen, von ihrem Recht aus Art. 50 Abs. 3 Satz 8 der Hamburger Verfassung Gebrauch zu machen, einen Volksentscheid zu diesen energie- und finanzpolitisch wichtigen Weichenstellungen bereits im Frühjahr 2012 zu ermöglichen und der Stadt und den Beschäftigten der betroffenen Unternehmen keine weitere Zeitverzögerung zuzumuten. Die Hamburgerinnen und Hamburger sollten schnellstmöglich entscheiden können, welchen Weg sie bei der Energiewende für unsere Stadt gehen wollen;
3. den Senat auffordern, im zuständigen bürgerschaftlichen Fachausschuss vierteljährlich – erstmalig nach Überweisung der vorliegenden Drucksachen – über den jeweiligen Sachstand der Umsetzung des Energiekonzepts mit seinen Auswirkungen auf die Bemühungen der Stadt zum Klimaschutz zu berichten, um eine enge Begleitung der Energiewende sicher zu stellen.

Strategische Neuausrichtung des Haushaltswesens

Dezember 14, 2011spdfraktionhhAnträge0


Bürgerschaft und Senat der Freien und Hansestadt Hamburg haben aus der lange anhaltenden Diskussion um die Schwächen eines auf der Kameralistik basierenden Haushaltswesens Konsequenzen gezogen. 2003 hat die Bürgerschaft einstimmig einen Reformprozess angestoßen, der das Hamburger Haushaltswesen von der Kameralistik auf die an kaufmännischen Regeln ausgerichtete Buchführung (Doppik) umstellt.
Nachdem die Doppik seit 2006 Methode der Rechnungslegung für den Jahresabschluss des Kernhaushalts und seit 2007 für den Konzern Hamburg ist, werden seit 2006 im Rahmen des Projektes Neues Haushaltswesen Hamburg (NHH) auch Haushaltsplanung, -steuerung und -bewirtschaftung auf das kaufmännische System umgestellt.
Für das Haushaltsjahr 2010 hat der Senat der Bürgerschaft für die Erprobungsbereiche Justizbehörde und das Amt Polizei erstmalig Haushaltspläne auf Basis des NHH zugeleitet. Die kritische Diskussion in Politik und Verwaltung um die Wirtschaftspläne dieser Behörden und weiterer Auswahlbereiche hat gezeigt, dass die neue Struktur noch nicht ausgereift ist. NHH ist vielfach zu komplex und schwer nachvollziehbar. Zudem umfasst es neben der Umstellung der Haushaltsplanung und
-bewirtschaftung auf die Doppik auch die Einführung einer ergebnisorientierten Budgetierung. Deren Realisierung bedarf wegen der grundlegenden Veränderung der Steuerung und der Steuerungsanforderungen in Politik und Verwaltung aber mehrerer Schritte über einen längeren Zeitraum sowie der hinreichenden Qualifizierung und Motivierung. Deutlich wird dies an der Diskussion um die Vielzahl der in den Auswahlbereichen dargestellten Ziele und Kennzahlen, deren politische und verwaltungsbezogene Steuerungsrelevanz oft nicht erkennbar ist und daher dafür nicht genutzt werden wird.
Ziel der Bürgerschaft bleibt es, die Umstellung auf ein doppisches Haushaltswesen weiter voranzutreiben, um die Transparenz und den Informationsgehalt der Haushaltsdarstellung auch im Sinne von mehr Generationengerechtigkeit zu verbessern. Um diese Transparenz zu erreichen, ist eine übersichtliche Haushaltsstruktur erforderlich, die dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber ausreichend Informationen bietet, um seiner verfassungsmäßigen Rolle gerecht zu werden. Die haushaltspolitische Ermächtigung muss hinsichtlich der Ermächtigungsebene und in ihrem Umfang derart begrenzt erfolgen, dass zwar eine reibungslose Durchführung des Haushaltsplanes gewährleistet ist, die Bürgerschaft aber gerade bei sich abweichend entwickelnden Haushaltsverläufen vom Senat informiert werden muss und gegebenenfalls nachsteuern kann.
Die Modernisierung des Hamburger Haushaltswesens bleibt ein komplexes Vorhaben, das auch aufgrund der erforderlichen Weiterentwicklung der IT-Verfahren kostenintensiv ist. Umso wichtiger ist es, dass Sonderausprägungen in einzelnen Behörden vermieden werden. Haushaltsmodernisierung kann nur als Top-down-Prozess effektiv und effizient gelingen. Entscheidend ist daher, dass der Senat sicherstellt, dass die auf Basis der Vereinbarungen zwischen Bürgerschaft und Senat entwickelten Vorgaben zentral durchgesetzt werden können und dass sich alle Behördenleitungen das Anliegen, die Haushaltsmodernisierung in einem zügigen und stringenten Verfahren durchzuführen, zu Eigen machen.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird gebeten, im Rahmen der strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens folgende Punkte zu berücksichtigen:

I. Haushaltsstruktur

1. Der Gesamtplan der Freien und Hansestadt Hamburg gliedert sich unterhalb der Ebene der Einzelpläne künftig in ca. 250 Produktgruppen. Mehrere Produktgruppen eines Einzelplans werden in Aufgabenbereichen zusammengefasst.

2. Der Zuschnitt von Aufgabenbereichen und Produktgruppen orientiert sich an den Organisationsstrukturen der Behörden, Senats- und Bezirksämter.

3. Mit der Strukturreform wird auch eine weitere Modernisierung der Verwaltungssteuerung angestrebt. Ziel ist es, dem AKV-Prinzip (Aufgabe-Kompetenz-Verantwortung) entsprechend Verantwortung zu delegieren und der für eine Produktgruppe direkt verantwortlichen Leitungsperson neben der fachlichen auch die Ressourcenverantwortung zu übertragen. Der Senat wird gebeten, die dafür erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Implementierung dieses Ansinnens in konkretes Handeln sowie bei der Personalauswahl und der Qualifizierung der Beschäftigten zu ergreifen und der Bürgerschaft über die Umsetzung dieses Zieles regelmäßig im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berichten.

4. Für jedes Bezirksamt wird ein eigener Einzelplan ausgewiesen, der entsprechend den o. g. Vorgaben untergliedert wird.

5. Intendanzbereiche sollen eigene Produktgruppen und Produkte ausbringen. Die Ausgestaltung der Produktgruppen ist möglichst weitgehend zu standardisieren.

6. Große oder politisch bedeutende Projekte können auf der gleichen Ebene wie Produktgruppen separat dargestellt werden.

7. Für jede Produktgruppe sind jeweils die Erlöse und Kosten in einem Ergebnisplan zu veranschlagen. Dabei sind folgende Kontengruppen zu unterscheiden:
1) Erlöse der laufenden Verwaltungstätigkeit
2) Sonstige Erlöse
3) Kosten aus Verwaltungstätigkeit
4) Personalkosten
5) Kosten für Transferleistungen
6) Kosten für Abnutzung (Abschreibungen)
7) Sonstige Kosten
8) Erlöse aus Finanzierungstätigkeit
9) Kosten aus Finanzierungstätigkeit
8. Unterhalb der Ebene der vorgenannten Kontengruppen können zu Informationszwecken weitere Konten dargestellt und beplant werden. Dies geschieht für folgende Konten:
3) Kosten aus Verwaltungstätigkeit
a. davon Mieten, Pachten und Erbbauzinsen
b. davon IT-Kosten
c. davon Kosten für Prüfung, Beratung, Rechtsschutz
4) Personalkosten
a. davon Kosten für Entgelte
b. davon Kosten für Bezüge
c. davon Sonstige Kosten mit Entgelt- oder Bezugscharakter
d. davon Kosten für Sozialleistungen
e. davon Kosten für Versorgungsleistungen

II. Ermächtigung

1. Die Ermächtigung der konsumtiven Mittel erfolgt auf der Ebene der Produktgruppen, indem die einzelnen vorgenannten Kontengruppen gemäß Ziffer 7. ermächtigt werden.

2. Investitionen werden auf der Ebene der Aufgabenbereiche ermächtigt. Jedes Investitionsprogramm und jede Einzelinvestition werden einzeln ermächtigt. Sonstige Investitionen werden in Summe ermächtigt.

3. Die Bürgerschaft kann bei Bedarf für jede Produktgruppe und bei Investitionen konkrete Verwendungsauflagen formulieren.

4. Gesetzliche Leistungen werden auf Ebene der Produktgruppen in der zugehörigen Kontengruppe ermächtigt. Auf der Ebene der Aufgabenbereiche werden Übersichten über die einzelnen gesetzlichen Leistungen mit ihren jeweiligen Planwerten dargestellt.

III. Darstellung und Erläuterung

1. Für jede Produktgruppe werden Leistungszwecke in Form der zugeordneten Produkte, der Ziele, Kennzahlen und Kennzahlenwerte als Grundlage der Ermächtigung verbindlich dargestellt.

2. Verbindlichkeit des Leistungszwecks bedeutet, dass die Gliederung in Produkte, die Ziele, Kennzahlen und geplanten Kennzahlenwerte nur mit Zustimmung der Bürgerschaft gestrichen, geändert oder hinzugefügt werden dürfen.

3. Zur Spezifikation des Leistungszwecks sind in jedem Fall aussagekräftige ressourcenbegründende Kennzahlen erforderlich.

4. Ziel bleibt es, zunehmend auch wirkungsbezogene Kennzahlen auszuweisen. In der Startphase soll für jeden Aufgabenbereich mindestens eine wirkungsbezogene Kennzahl ausgewiesen werden.

5. Bei der Darstellung von Zielen und Kennzahlen soll sich auf die für Senat oder Bürgerschaft steuerungsrelevanten beschränkt werden. Es ist sicherzustellen, dass jedem ausgewiesenem Ziel mindestens eine Kennzahl klar zugeordnet werden kann.

6. Für jede Produktgruppe sind die zugeordneten Produkte, deren Kosten und Erlöse, sowie die Kontengruppen verbal zu erläutern. Die Qualität der Erläuterungen muss sich dabei gegenüber dem heutigen Stand der kameralen Produktinformationen deutlich weiter entwickeln.

7. Neben den Ergebnisplänen sind auch Finanzpläne darzustellen.

IV. Personal und Stellen

1. Die quantitative Personalsteuerung erfolgt führend über Personalkostenbudgets und Beschäftigungsvolumen (sog. Vollzeitäquivalente).

2. Vollzeitäquivalente sind nach Produktgruppen getrennt darzustellen.

3. Der Haushaltsplan umfasst auch künftig einen Stellenplan, der die Obergrenze des Stellenvolumens darstellt. Dieser ist bis auf die Ebene der Aufgabenbereiche zu konkretisieren.

V. Berichtswesen

1. Der Senat berichtet der Bürgerschaft über den Haushaltsverlauf auf der Ebene der Aufgabenbereiche quartalsweise sowie auf der Ebene der Produktgruppen halbjährlich.

2. Um die Vergleichbarkeit von Haushaltsbeschluss und Haushaltsverlauf zu gewährleisten, orientiert sich die inhaltliche Ausgestaltung der Berichte an der Darstellung im Haushaltsplan. Die Konkretisierung der Darstellung und die Vorlagetermine sind im weiteren Verfahren festzulegen.

VI. Kosten- und Leistungsrechnung

1. Im Rahmen des NHH ist eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) einzuführen. Diese ist notwendig, um Produktkosten zuverlässig zu ermitteln.

2. Die Bürgerschaft hält es für erforderlich, dass für alle Behörden zentral Mindestanforderungen bestimmt werden, um die Vergleichbarkeit zwischen den Hamburger Verwaltungseinheiten zu gewährleisten. Dabei sollte die Verrechnung von Kosten auf Produkte so einfach wie möglich sein.

3. Die Bürgerschaft fordert darüber hinaus den Senat auf, mit der KLR ein verlässliches Controlling auch von Intendanzkosten sicher zu stellen.

VII. Umstellungsprozess
1. Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, den Prozess der Haushaltsmodernisierung entsprechend dieser Eckpunkte neu auszurichten und voranzutreiben.
2. Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2013/14 sollten die bisher im NHH wirtschaftenden Behörden (Behörde für Inneres und Sport, Behörde für Justiz und Gleichstellung, Finanzbehörde, Behörde für Wissenschaft und Forschung) sowie möglichst die Behörde für Schule und Berufsbildung und die Kulturbehörde, in denen die Vorbereitung auf das NHH seit Längerem läuft, auf das neue System umgestellt werden. Die übrigen Behörden und Ämter sollen möglichst zum 1.1.2014 umgestellt werden. Zum 1.1.2015 soll die neue Haushaltstruktur flächendeckend eingeführt sein.
3. Ein aufwändiges und für alle Beteiligten intransparentes Nebeneinander von kameralem System, NHH und neuem doppischem Produkthaushalt ist zu vermeiden.

VIII. Offene Punkte und weiteres Verfahren

1. Die Ausgestaltung von Deckungsfähigkeiten und alternativen Ermächtigungsrahmen sowie anderen Einzelheiten, wie die Ausgestaltung des Haushaltsplan-Entwurfs oder erforderliche Übersichten, und offene Punkte bspw. im Zusammenhang mit dem Stellenplan sind im weiteren Verfahren zwischen Senat und Bürgerschaft zu klären.

2. Der Senat wird dazu gebeten, im Rahmen dieses Verfahrens bis März 2012 dem Haushaltsausschuss eine Übersicht über die von ihm geplante Ausprägung der Aufgabenbereiche und Produktgruppen in den Einzelplänen vorzulegen sowie einen Vorschlag über mögliche Regelungen zu Deckungsfähigkeiten zu unterbreiten. Über die Ausprägung der KLR und die Fortschritte bei der Einführung ist dem Haushaltsausschuss regelmäßig formlos zu berichten.

3. Die Bürgerschaft beauftragt den Haushaltsausschuss mit der Wahrnehmung des Verfahrens. Die Fachausschüsse werden frühzeitig durch die Fachbehörden in die Ziel- und Kennzahlendiskussion einbezogen.

„Sanierungsfonds Hamburg 2020″ – Sanierung Mahnmal St. Nikolai

November 25, 2011spdfraktionhhAnträge


Die Hamburgische Bürgerschaft hat in den Haushaltsberatungen für den Doppel-haushalt 2011/2012 auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen (Drs. 20/2155), dem Thema Instandhaltung der städtischen Infrastruktur höchste politische Priorität einzu-räumen. Dazu wurde der Senat aufgefordert, die eigenen Sanierungsaktivitäten massiv zu verstärken und in einem „Sanierungsprogramm Hamburg 2020“ zu bün-deln. Parallel hat die Bürgerschaft entschieden, einen Haushaltstitel im Einzelplan 9.2 als gesonderten „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ auszugestalten – für zunächst kleinere, gleichwohl politisch besonders relevante, häufig behördenübergreifend bzw. gemeinsam mit externen Akteuren zu realisierende, einzelne Sanierungs- und In-standsetzungsmaßnahmen. Damit hat die Bürgerschaft ein zusätzliches, flexibles Steuerungsinstrument für die Bewältigung des Sanierungsstaus in der Stadt.
In diesem Zusammenhang gibt es Sanierungsprojekte in unserer Stadt, die sofortiges Handeln erforderlich machen. Den Auftakt soll die Sanierung des Mahnmals St.
Nikolai bilden: Das Mahnmal St. Nikolai ist in Hamburg einer der zentralen Er-innrungs¬orte für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft der Jahre 1933-1945 und gleichzeitig ein zentraler, überragender Identifikationspunkt für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Die ehemalige Hauptkirche St. Nikolai wurde während der Luft-angriffe auf Hamburg 1943 zerstört. In der Ruine erinnert eine Dauerausstellung an Ursachen und Folgen des Luftkriegs in Europa.
Im August 2011 ist ein rund neun Kilogramm schwerer Steinbrocken aus dem Turm von St. Nikolai auf den neben dem Mahnmal verlaufenden Radweg gefallen. Damit ist offenkundig, dass die Sanierung des Mahnmals keinen Aufschub mehr duldet. Ein Verzicht auf die Sanierung wäre mit einer Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger und einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit verbunden. Als Sofortmaßnahme wurde deshalb eine Absperrung vorgenommen und mit der Einrüstung des Turmes begonnen. Parallel dazu wird bereits eine photographische Schadenskartierung durchgeführt.
Der konkrete Finanzbedarf für die sehr komplexe und kostenintensive Sanierung kann aber erst nach Vorliegen des Schadensgutachten und einer Kostenunterlage Bau beziffert werden.

Für das Schadensgutachten ist nach jetzigem Stand mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von rd. 100.000 Euro zu rechnen. Für die Erstellung einer belastbaren Kos-tenunterlage Bau (Entwurfsplanung mit Kostenschätzung nach DIN 276) inkl. ggf. weiter notwendiger Planungsarbeiten, wie einem Statikgutachten für die Turmspitze, wird zusätzlich mit rd. 400.000 Euro kalkuliert. Hinzu kommen 200.000 Euro für die Einbeziehung der ebenfalls erforderlichen Gewölbesanierung. Mit der Bewilligung von entsprechenden Gutachten- und Planungsmitteln macht die Bürgerschaft den Weg frei, dass dieses Mahnmal im Herzen unserer Stadt erhalten werden kann; wei-tere Kofinanzierungsmittel aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ können nach Vorliegen der Begutachtung und der Kostenunterlage Bau sowie der Ergebnisse der Bemühungen um Finanzmittel vom Bund bzw. von Stiftungen bewilligt werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Da die für die Sanierung von St. Nikolai erforderlichen Sanierungskosten die Mög-lichkeiten der fachlich einschlägigen Haushaltstitel weit übersteigen, die Sanie-rung aber keinen Aufschub duldet, werden Mittel in Höhe von 700.000 Euro für Erstellung des Schadensgutachtens und einer belastbaren Kostenunterlage Bau aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Haushaltstitel 9890.791.07) zur Ver-fügung gestellt.
2. Der Senat wird ersucht,
a. auf der Grundlage der Kostenunterlage Bau beim Bund und bei Stiftungen
Mittel für die Sanierung des Mahnmals St. Nikolai einzuwerben.

b. über die Ergebnisse der Begutachtung und die Kostenunterlage Bau sowie den Erfolg der Bemühungen um weitere Mittel vom Bund bzw. von Stiftungen zeitnah zu berichten, um eine Entscheidungsgrundlage der Bürgerschaft für die Bereitstellung weiterer Kofinanzierungsmittel aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ zu schaffen.

Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012, Einzelplan 9.2 Ausgleich des Defizits im Sondervermögen Stadt und Hafen

November 25, 2011spdfraktionhhAnträge0


1997 wurde das Gesetz über das Sondervermögen Stadt und Hafen beschlossen, das der Entwicklung der HafenCity diente. Das Sondervermögen erhielt Grundstücke in der
HafenCity und sollte durch deren Entwicklung und Verkauf bis 2026 die Infrastruktur in dem neuen Stadtteil finanzieren. Als weitere Aufgabe wurde dem Sondervermögen die Finanzierung des Baus des Containerterminals Altenwerder übertragen. Das Konzept ging von der Annahme aus, dass mit der Verwertung eines früheren Hafengebietes für andere Zwecke – HafenCity – ein neues Hafengebiet erschlossen werden kann.
Während des Baufortschritts zeigte sich jedoch immer deutlicher, dass die Erschließung der HafenCity aufwändiger ist als erwartet und eine Tilgung der Verschuldung aus der Hafenerweiterung Altenwerder nicht realistisch ist. Darüber hinaus verlangte die Bürgerschaft– einer entsprechenden Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses folgend – die doppische Rechnungsführung und -legung des Sondervermögens. Mit der bevorstehenden Eröffnungsbilanz 2012 wird eine deutliche Überschuldung des Sondervermögens erwartet, die ausgeglichen werden muss. Zudem muss das Sondervermögen angemessen mit Eigenkapital ausgestattet werden, um die Entwicklung der HafenCity ohne weitere Belastung des Haushalts abschließen zu können.
Bislang war vorgesehen, die für 2011 und für die Folgejahre erwarteten höheren Steuereinnahmen zu nutzen, um ein 710-Mio.-Euro-Defizit im Hamburgischen Versorgungsfonds AöR auszugleichen, das durch die HSH Nordbank-Krise entstanden ist. Da der Fonds erst ab 2014 auf diese Mittel angewiesen ist, erscheint es nach den aktuellen Erkenntnissen zum Sondervermögen Stadt und Hafen dringender, zunächst die bilanzielle Entschuldung und angemessene Eigenkapitalausstattung des Sondervermögens Stadt und Hafen vorzunehmen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Im Haushaltsplanentwurf 2011/ 2012 wird der Titel 9590.614.01 „Zuweisung an das Sondervermögen Stadt und Hafen“ mit einem Ansatz in Höhe von 207 Mio. Euro in 2011 und mit einem Ansatz von 250 Mio. Euro in 2012 eingerichtet.

2. Zur Deckung wird der Titel 9590.682.01 „Zuschuss an den Hamburgischen Versorgungsfonds AöR“ in 2011 um 207 Mio. Euro und in 2012 um 250 Mio. Euro abgesenkt.

3. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft unverzüglich über die Eröffnungsbilanz des Sondervermögens Stadt und Hafen sowie dessen angemessene Eigenkapitalausstattung und die damit verbundene Inanspruchnahme des Titels 9590.614.01 zu berichten.

Hamburg 2020: Wir stützen die Stadtteilarbeit der Bezirke – „Überbrückungsfonds bezirkliche Stadtteilarbeit”

November 25, 2011spdfraktionhhAnträge0


Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012
Einzelplan 4, Einzelplan 6 und Einzelplan 9.1

Die aktuellen Einsparungen der Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP im Bereich der Arbeitsmarkt- und Stadtentwicklungspolitik sind fatal – sie wirken sich in Hamburg ganz konkret negativ aus. Sie sind trotz aller Anstrengungen, diese abzufedern, nicht zu kompensieren. Es besteht die Gefahr, dass Einrichtungen, die für das soziale Gefüge in den Stadtteilen und das soziale Miteinander in unserer Stadt wichtig sind, finanziell in Schieflage geraten.
Gleichwohl sollte die Chance genutzt werden, in einem überschaubaren Zeitraum den Bezirken Mittel an die Hand zu geben, damit diese mit ihrer sozialräumlichen Kenntnis prüfen können, wo und wie mit temporären Zwischenfinanzierungen, Projekt- oder Honorarmitteln Veränderungsprozesse überbrückt oder unterstützt werden können. Das Ziel muss sein, gefährdete Einrichtungen auf solide, eigenständige finanzielle Füße zu stellen. Es wird aber auch nicht auszuschließen sein, dass das nicht in jedem Fall gelingt und negative Konsequenzen unausweichlich sind. Wenn es aber selbsttragende Finanzierungsperspektiven gibt, sollte man nichts unversucht lassen – denn nicht selten sind zuvor größere Summen öffentlicher (Investitions-) Mittel in solche Einrichtungen geflossen. Klar muss aber auch sein, dass die Zeiten von immer neuen, weiteren, nicht ausfinanzierten Stadtteileinrichtungen vorbei sind. Es muss darum gehen, die bisherige, schon jetzt sehr breit aufgestellte Einrichtungslandschaft zukunfts- und tragfähig zu gestalten. Dieses kann insbesondere auch darin bestehen, bestehe Einrichtungen zu bündeln und Synergieeffekte auszuloten.
Neben Stadtteilzentren, Stadtteilkultureinrichtungen, Bürgerhäusern, Nachbarschaftstreffs und ähnlichen Einrichtungen (in verschiedener Trägerschaft und unterschiedlicher Finanzierungs- und Zuwendungsstruktur) sind in den letzten Jahren insbesondere Community-Center als zusätzliches Projekt hinzugekommen – auch bekannt unter den Namen Bürgerzentrum, Bürgerhaus, Haus der Familie oder Gemeinschaftszentrum. Diese bündeln verschiedene Bildungs-, Sozial- und Gemeinschaftseinrichtungen, schaffen so wertvolle Synergieeffekte für Stadtteile und tragen damit den vorgenannten Gedanken zur Einrichtungslandschaft bereits Rechnung. Im Rahmen von Stadtentwicklungsprozessen wurden in der Vergangenheit zahlreiche Community-Center geschaffen, die heute wichtige Anlaufpunkte für die Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil geworden sind. Hierzu zählen beispielsweise das Haus der Familie in St. Pauli, Barmbek Basch oder das Haus für Alle in Bergedorf. Die Community-Center haben einen wichtigen Stellenwert innerhalb des bezirklichen Sozialraummanagements. Allen bisherigen und geplanten Community-Centern ist gemein, dass sie speziell auf den Stadtteil zugeschnittene Angebote bündeln und gemeinsam mit den Akteuren aus dem Stadtteil entwickelt wurden. Häufig konnten die Community-Center mithilfe von investiven Stadtentwicklungsmitteln aufgebaut werden. Die Bewirtschaftungskosten sollen die Community-Center selbst durch Mieteinnahmen und Nutzergebühren erwirtschaften. Häufig gelingt es auch, dass die verschiedenen öffentlich finanzierten Angebotsträger gemeinsam die Intendanzaufgaben für den Betreib der Zentren übernehmen. Derzeit gibt es jedoch einige Einrichtungen, die wegfallende Ressourcen gerade im Personalbereich nicht kurzfristig eigenständig kompensieren können. Hierdurch geraten Einrichtungen in Schieflage und brauchen Zeit, um neue Perspektiven zu erschließen.
Diese Zeit soll – bei den Community-Centern, aber auch bei anderen Stadtteil¬einrichtungen – mithilfe eines Überbrückungsfonds für die bezirkliche Stadtteilarbeit gegeben werden können. Die Bezirke sollen dabei volle Gestaltungsfreiheit haben, wie und wo sie die Mittel des Fonds zweckentsprechend verwenden wollen. Es muss aber klar sein, dass es um überschaubare Zwischenfinanzierungen, um einmalige Überbrückungshilfen, – und nicht um Dauerfinanzierungen geht. Das Ziel muss sein, den durch die Überbrückung gesicherten Zeitraum zu nutzen, um für möglichst alle Häuser eine eigene nachhaltig tragfähige Finanzierungsstruktur zu erarbeiten.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Haushaltsplanentwurf 2011/2012 wird wie folgt geändert:
Im Einzelplan 9.2 Kapitel 9810 „Zentrale Bezirksangelegenheiten“ wird einmalig für den Doppelhaushalt 2011/2012 ein neuer Haushaltstitel 9810.971.02 mit der Zweckbestimmung „Überbrückungsfonds bezirkliche Stadtteilarbeit“ eingerichtet sowie mit 500.000 Euro in 2011 und 500.000 Euro in 2012 ausgestattet.
Deckung Haushaltsjahr 2011
Der Ansatz des Titels 4600.684.07 „Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Förderung des Bürgerengagements und der Selbsthilfe“ wird um 250.000 Euro abgesenkt.
Der Ansatz des Titels 6000.671.01 „Erstattung an den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung“ wird um 250.000 Euro abgesenkt.
Deckung Haushaltsjahr 2012
Der Ansatz des Titels 4110.684.07 „Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Förderung des Bürgerengagements und der Selbsthilfe“ wird um 250.000 Euro abgesenkt.
Der Ansatz des Titels 6000.671.01 „Erstattung an den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung“ wird um 250.000 Euro abgesenkt,
2. Der Haushaltstitel wird mit den Vermerken „Übertragbar“ und „Die Mittel werden auf Titel der sachlich zuständigen Kapitel in den Einzelplänen 1.2 bis 1.8 übertragen“ versehen.
3. Der Titel erhält die verbindliche Erläuterung: „Die Mittel dienen der befristeten Unterstützung von Stadtteileinrichtungen in den Bezirken. Die Bezirksämter entscheiden in Abstimmung mit der örtlichen zuständigen Bezirksversammlung selbst über die Mittelvergabe. Die durch den Fonds bereitgestellten Mittel sind auf die Bezirke anteilig und entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil (Stand 31. Dezember 2010) aufzuteilen.
4. Der Senat wird ersucht, im Haushaltsvollzug gemeinsam mit den Bezirksämtern sicherzustellen, dass die eingangs genannte Zielsetzung auch im Zuwendungsverfahren beachtet wird.

Hamburg 2020: Wir schaffen solide Grundlagen für den Wohnungsbau: Anstrengungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum entschlossen fortsetzen!

November 25, 2011spdfraktionhhAnträge


Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012
Einzelplan 6
10 Jahre Stillstand in der Wohnungsbaupolitik haben zu erheblicher Wohnungsknappheit und teilweise massiv steigenden Mieten in Hamburg geführt. Der SPD-Senat hat daher die annähernde Verdoppelung der Wohnungsneubauzahlen und die Schaffung insbesondere von bezahlbarem Wohnraum zu einem zentralen Ziel seiner Politik gemacht. Für den notwendigen Aufbruch beim Wohnungsbau wurden in den letzten Monaten bereits entscheidende Grundlagen gelegt: Mit dem „Vertrag für Hamburg“ einigten sich Senat und Bezirke verbindlich auf konkrete Baugenehmigungszahlen, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zusätzliche Ressourcen der Bezirke. Der bereits erkennbare deutliche Anstieg der erteilten Baugenehmigungen zeigt, dass der Senat hier auf dem richtigen Weg ist. Mit dem „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ wurde zudem die Unterstützung der Wohnungswirtschaft für die wichtigen Wohnungsbauziele gewonnen.
Weitere zentrale Schritte sind die Steigerung der Programmzahlen im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf 2.000 Wohnungen jährlich (davon 1.200 im Ersten und 800 im neuen Zweiten Förderweg) sowie die Vereinbarung mit dem städtischen Wohnungsunternehmen SAGA, zukünftig jährlich 1.000 Wohnungen zu bauen. Neben den genannten Maßnahmen sind weitere Anstrengungen notwendig, um den Wohnungsneubau in unserer Stadt weiter voranzutreiben und Hindernisse entschlossen zu beseitigen. Hierzu zählen:
- Sicherung eines ausreichenden Wohnungsangebots für Geringverdienerhaushalte: Um dem rapide abschmelzenden Sozialwohnungsbestand entgegenzuwirken, muss der geförderte Neubau im Ersten Förderweg weiter gestärkt werden. Bei entsprechender Nachfrage müssen sämtliche Spielräume des Gesamtförderprogramms ausgeschöpft werden, um auch über die 1.200 vorgesehenen Wohnungen hinaus Bewilligungen im Ersten Förderweg zu erteilen. Jeder Bauherr, der bereit ist, eine Sozialwohnung im Ersten Förderweg zu bauen, soll hierfür auch eine Förderung durch die Wohnungsbaukreditanstalt (WK) erhalten können. Für den Doppelhaushalt 2013/2014 ist insoweit eine signifikante Erhöhung der Programmzahl anzustreben.
- Grundstücksvergabe nach Konzeptqualität: In der Vergangenheit herrschte der politische Wille, bei der Vergabe städtische Grundstücke an Investoren und Bauherren der Preis primär nach Höchstgebot zu entscheiden (vgl. Drs. 18/6656). Dies hatte unweigerlich zur Folge, dass lediglich hochpreisiger Wohnungsbau rentabel wurde, um die Investitionen in den Grundstückskauf refinanzieren zu können. Familienfreundliches Wohnen und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum insbesondere für Geringverdienerhaushalte wurden dadurch behindert. Der massive Anstieg der Mieten insbesondere im Neubaubereich ist ein Zeugnis dafür. Ab 2010 sollte die Konzeptqualität stärker in den Vordergrund rücken, zu einer Umsetzung kam es nicht mehr. Für die weitere Aktivierung von Wohnungsneubau insbesondere auch für Familien bzw. Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen muss in Zukunft sicher gestellt sein, dass die Vergabe städtischer Wohnungsbaugrundstücke regelmäßig nach Konzeptqualität erfolgt. Unter den konzeptionellen Vorgaben muss die Realisierung von gefördertem bzw. preisreduziertem Wohnen in der Gewichtung regelmäßig Vorrang vor anderen Konzeptkriterien haben. Die Abkehr vom Höchstgebotverfahren beim Verkauf von Grundstücken für den Wohnungsbau muss dabei auch für Flächen der städtischen Unternehmen, Sondervermögen sowie sämtlicher weiterer Körperschaften, Einrichtungen und Stellen unter städtischer Kontrolle gelten.
- Aufbau eines aktiven und strategischen Flächenmanagements: Wesentliches Hemmnis für den Wohnungsbau in Hamburg ist der Mangel an verfügbaren Flächen. Die Mechanismen des Grundstückmarktes und der bisherige Umgang mit Flächen im Zugriff städtischer Stellen sind alleine nicht geeignet, die vorhandenen Flächenpotentiale der Stadt für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Die Stadt muss sich daher in die Lage versetzen, aktiv Flächen zu entwickeln und ihre Angebotsfähigkeit gegenüber Wohnungsbauträgern deutlich zu verbessern. Hamburg muss ein aktives gesamtstädtisch orientiertes Flächenmanagement aufbauen, um die für wichtige Gemeinwohlaufgaben benötigten Grundstücke zur Verfügung stellen zu können. Neben dem vordringlichen Ziel der Schaffung preisgünstigen Wohnraums geht es dabei auch um die effektive Bereitstellung von Flächen für Wirtschaftsförderprojekte, gemeinnützige Einrichtungen und die Förderung von Kultur- und Kreativpotentialen. Die Aufgabe eines gesamtstädtisch integrierten Flächenmanagements wird es sein, geeignete Flächen für die genannten Bedarfe zu identifizieren, soweit erforderlich anzukaufen, zu entwickeln und den Bedarfsträgern zu angemessenen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Eine gezielte Ankaufsstrategie muss insbesondere untergenutzte, brachliegende oder belastete private Grundstücke in Stadtteilen mit vorhandener Wohninfrastruktur in den Blick nehmen und den Abbau der jeweils bestehenden Entwicklungshemmnisse vorantreiben. Bei den Grundstücken im städtischen Zugriff wird es vor allem darum gehen, gegenläufige Ressortinteressen zu überwinden und auch geeignete Grundstücke einzelner Fachbehörden, Sondervermögen, städtischer Unternehmen oder sonstiger Stellen, wie z.B. Schulgrundstücke oder Grundstücke des Instituts für Lehrerfortbildung gezielt in die Entwicklungsprozesse einzubeziehen. Bei der Veräußerung muss entsprechend die Erreichung der jeweiligen Gemeinwohlziele Vorrang vor der Erzielung höchstmöglicher Grundstückspreise haben.
- Systematische Erfassung von Flächenpotenzialen: In der FHH werden an unterschiedlichen Stellen Daten über vorhandene Potenzialflächen erfasst und verarbeitet. Eine zentrale Bündelung dieser Daten erfolgt noch nicht. Der Aufbau eines modernen, einheitlichen und fortlaufenden Informationssystems ermöglicht eine vollständige Übersicht über die vorhandenen Flächenpotentiale und stellt damit eine entscheidende Grundlage für die gezielte Mobilisierung von Wohnungsbauvorhaben und für die Einrichtung eines gesamtstädtischen Flächenmanagements dar.
- Sicherung hoher Wohnungsbauanteile bei großen Stadtentwicklungsprojekten: Zentrale Stadtentwicklungsprojekte wie die HafenCity sind fortlaufend daraufhin zu überprüfen, ob eine Erhöhung der Wohnungsanteile sinnvoll und möglich ist. In der Vergangenheit wurde häufig Dispositionen zu Gunsten hoher Gewerbeflächenanteile getroffen, die in der Summe zu einem Missverhältnis in der Nutzungsmischung geführt haben. So liegt der nach den aktuellen Planungen zu erwartende Wohnungsanteil in der gesamten HafenCity bei nur ca. 31 Prozent. Hier ist daher anzustreben, im Zuge der weiteren Planung und Entwicklung insbesondere im Bereich des Elbtorquartiers und des Quartiers am Lohsepark zu einer Steigerung des Wohnungsanteils zu kommen. Da der geplante Gewerbeanteil der HafenCity sich gegenüber dem ursprünglichen Masterplan erheblich erhöht hat, muss das Ziel beim Wohnungsbau sein, anstatt der ursprünglich geplanten 5.500 Wohnungen wenigstens 6.000 Wohnungen zu realisieren. Dabei soll der Anteil von gefördertem bzw. preisreduziertem Wohnraum möglichst bei einem Drittel liegen.
- Wirksame Instrumente zur Sicherung der gewachsenen Bewohnerstrukturen: Ein wichtiges Ziel ist der beschleunigte Erlass von Sozialen Erhaltungsverordnungen einschließlich Umwandlungsverordnungen nach § 172 BauGB in Stadtteilen und Quartieren, die von Verdrängungsprozessen betroffen sind. Dieses Instrument dient dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Umwandlung ihrer Wohnungen in Eigentumswohnungen, Luxussanierungen oder dem Abriss ihrer Wohnung. Die Verfahrensdauer bis zum Erlass der Verordnung von zwei bis drei Jahren muss jedoch deutlich beschleunigt werden. Insoweit ist insbesondere die Einführung eines stadtteilbezogenen Sozialmonitorings nach Münchener Vorbild zu prüfen, um Veränderungsprozesse besser erkennen und schneller entgegenwirken zu können. Neben dem Erlass Sozialer Erhaltungsverordnungen müssen in aufwertungsbetroffenen Stadtteilen auch besondere Anstrengungen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus, beim Umgang mit städtischen Flächen und Immobilien sowie in der Wohnungsbau- und Mietenpolitik der
SAGA unternommen werden. Treuhandeigentum von Sanierungsträgern muss auch nach Abschluss des Sanierungsverfahrens zur Sicherung eines sozialverträglichen Mietenniveaus eingesetzt werden.
- Sozial ausgewogene Mischung beim Wohnungsneubau: Um die hohe Nachfrage insbesondere bei Haushalten mit geringem Einkommen zu befriedigen, muss beim Wohnungsneubau ein hoher Anteil an preisgünstigem Wohnen erreicht werden. Deshalb soll jede dritte neue Wohnung öffentlich gefördert werden. Um diesen Anteil tatsächlich flächendeckend und nicht nur auf städtischen Grundstücken zu erreichen, müssen zusätzliche Instrumente wie städtebauliche Verträge und Vereinbarungen eingesetzt werden. Die guten Erfahrungen der Stadt München mit dem Instrumentarium der „sozialgerechten Bodennutzung“ zeigen, dass eine Kommune auch auf Grundstücke, auf die sie nicht direkt als Eigentümerin zugreifen kann, regulierend einwirken kann. Die Übertragbarkeit der Münchner Verfahren und Instrumente auf Hamburg ist daher intensiv zu prüfen.
- Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Stadtplanung: Städtebauliche Entwicklungen und Projekte müssen von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern möglichst breit mitgetragen werden. Um Information und aktive Mitwirkung zu ermöglichen, muss Bürgerbeteiligung frühzeitig, umfassend, intensiv und ernsthaft sein. Auf Ersuchen der Bürgerschaft (siehe Drs. 20/278) bereitet der Senat derzeit die Einrichtung einer Hamburger Stadtwerkstatt vor. Für eine zügige und effektive Umsetzung der Stadtwerkstatt als breiter Beteiligungsplattform werden für 2011/2012 300.000 Euro benötigt. Eine Übertragung nicht genehmigter Mittel aus 2011 kann in die benötigte Gesamtsumme eingerechnet werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Senat wird ersucht,
a. die Potenziale zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum voll auszuschöpfen und daher bei entsprechender Nachfrage Bewilligungen von Wohnungsbaufördermitteln im Ersten Förderweg auch über die Programmzahl von 1.200 hinaus erteilen und zur Deckung die nicht abgerufenen Fördermittel aus anderen Programmsegmenten heranziehen,
b. eine bedarfsentsprechende Erhöhung der Programmzahlen im Ersten Förderweg zu prüfen,

c. die einzelnen Programmsegmente der Wohnungsbauförderung auf die aktuellen Bedarfe zu überprüfen und ggf. das Angebot für bestimmte nachfragende Zielgruppen (z.B. seniorengerechte Wohnungen) auszuweiten,
d. sicherzustellen, dass bei der Vergabe städtischer Grundstücke, wie auch von Grundstücken städtischer Unternehmen, Sondervermögen sowie sonstiger städtischer Akteure in Zukunft die Konzeptqualität unter besonderer Berücksichtigung der Realisierung preisgünstigen Wohnungsbaus maßgebliches Entscheidungskriterium ist,
e. schnellstmöglich ein gesamtstädtisches strategisches Flächenmanagement auzubauen, um geeignete Grundstücke anzukaufen, zu entwickeln und zu angemessenen Konditionen für die Deckung wichtiger Gemeinwohlbedarfe, insbesondere der Schaffung preisgünstigen Wohnraums wieder zur Verfügung zu stellen.
Der Bürgerschaft ist erstmals zum 31. Januar 2012 und anschließend regelmäßig über den Sachstand und die operative Bilanz des Flächenmanagements zu berichten,
f. ein geeignetes Instrument zu entwickeln, um aktivierbare Potenzialflächen zentral zu erfassen und zu bewerten und hierin laufend Erkenntnisse aus Untersuchungen von Quartieren oder Flächen einfließen zu lassen,
g. aktuelle Stadtentwicklungsprojekte darauf zu überprüfen, ob die vorgesehenen Zielzahlen für den Wohnungsbau erhöht werden können und hierfür ggf. die notwendigen Vorraussetzungen schaffen,
h. die Verfahren zur Einrichtung von sozialen Erhaltungsverordnungen ggf. unter Einführung eines stadtteilbezogenen Sozialmonitorings zu beschleunigen,
i. zur Sicherstellung eines Anteils von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau auch bei Bauvorhaben auf privaten Flächen wirksame Instrumente einzusetzen bzw. ggf. zu entwickeln.
2. Der Titel 6610.526.04 „Aufwendungen des Stadtdialogs/Hamburger Stadtwerkstadt“ wird in „Hamburger Stadtwerkstatt“ umbenannt und der Ansatz für das Jahr 2012 von 100.000 EUR um 100.000 EUR auf 200.000 EUR erhöht. Die Deckung hierfür soll in Höhe von 100.000 Euro aus dem Titel 6610.546.01 „Aufwendungen für Karten und drucktechnische Arbeiten“ erfolgen. Der dort bisher für 2012 vorgesehenen Ansatz ist von 170.000 Euro um 100.000 Euro auf 70.000 Euro abzusenken. Zudem sollen bei dem Titel 6610.526.04 die Reste aus 2011 auf das Haushaltsjahr 2012 übertragen werden.
3. Im Titel 6100.663.50 „Verlustausgleich an die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt“ wird zukünftig der aus den Forderungsverkäufen in 2003 und 2004 entstandene bzw. noch entstehende Anteil am Verlustausgleich nicht mehr dargestellt. Die Auswirkungen der Veräußerung von Darlehensforderungen der WK 2003/2004 werden in einem neu zu schaffenden Titel 6100.663.51 „Verlustausgleich an die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt – Anteil Forderungsverkäufe 2003/2004“ dargestellt und mit dem Haushaltsvermerk „Gegenseitig deckungsfähig sind 06.0.6100.661.50, 06.0.6100.663.50, 06.0.6100.663.51“ veranschlagt; die Haushaltsvermerke bei den Titeln 6100.661.50 und 6100.663.50 werden entsprechend ergänzt. Die zuständige Behörde wird beauftragt, die Höhe des aus den Forderungsverkäufen entstandenen Anteils an dem bei dem Titel 6100.663.50 „Verlustausgleich an die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt“ veranschlagten Ansatz zu ermitteln und im Haushaltsjahr 2012 unterjährig eine haushaltsneutrale Umschichtung des ermittelten Anteils auf den neuen Titel sicher zu stellen sowie ab 2013 einen Ansatz in entsprechender Höhe bei dem neuen Titel auszubringen.

Hamburg 2020: Bürgerorientierte Dienstleistungen in den bezirklichen Kundenzentren auch in haushalterisch schwierigen Zeiten gewährleis-ten


Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012
Einzelpläne 1.2 – 1.8
Eine bürger- und dienstleistungsorientierte Verwaltung ist auch in haushalterisch schwierigen Zeiten für eine prosperierende Metropole wie Hamburg unverzichtbar – die notwendige Bürgernähe darf trotz Konsolidierungsdruck nicht aus dem Blick geraten. Dabei sind die Bezirksämter als die Hauptträger der bürgernahen Dienstleistungen in unserer Stadt derzeit einer schwierigen Situation ausgesetzt: Einerseits müssen sie auf der Grundlage neuer Bundesgesetze zusätzliche Aufgaben übernehmen – wie beispielsweise im Zusammenhang mit der Ausstellung der neuen maschinenlesbaren Personalausweise oder der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels. Andererseits macht die, schon wegen der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse erforderliche Haushaltskonsolidierung auch vor den Bezirksämtern nicht halt. Dabei darf nicht verkannt werden, dass die Bezirksämter schon erhebliche Sparvorgaben der Vorgängersenate zu tragen haben, so dass die Spielräume für weitere Konsolidierungsbeiträge äußerst begrenzt sind. Insofern ist es zu begrüßen, dass Senat und Bezirksamtsleiter sich auf den Weg gemacht haben, gemeinsam Möglichkeiten und Grenzen bezirklicher Konsolidierungsbeiträge auszuloten.
In diesem Kontext ist festzuhalten, dass sich im vergangenen Sommer in einigen Kundenzentren die Wartenzeit deutlich verlängert hatten. Die Bezirksämter haben auf diese Situation unverzüglich reagiert: Neben der Fortentwicklung von kundenorientierten IT-Techniken wurden sechs Stellen innerhalb des Bestandes dauerhaft umgeschichtet, 8,5 Stellen wurden befristet bei den Kundenzentren zur Fremdnutzung eingesetzt. Im Zusammenhang mit dem elektronischen Aufenthaltstitel haben die Bezirksämter auf den Mehrbedarf mit einer Personalverstärkung im Umfang von elf Vollzeitäquivalenten reagiert. Darüber hinaus wurden die Kundenzentren aufgrund der Belastungssituation durch den Einsatz von Rückkehrerinnen und Rückkehrern der City BKK verstärkt.
Diese schnelle Reaktion auf die derzeitige Situation in den Kundenzentren ist ausdrücklich zu begrüßen – und es ist festzuhalten, dass sich die Situation erkennbar entspannt hat. Nun gilt es sicherzustellen, dass die Wartezeiten auf einem akzeptablen Niveau stabilisiert werden. Dafür ist es erforderlich, die Entwicklung der Arbeit in den Kundenzentren auch weiter genau zu beobachten. Die Situation in den Kundenzentren – Übernahme zusätzlicher Aufgaben bei weitgehend gleichbleibendem Stellenbestand – verdeutlicht, dass gerade in den Dienstleistungsbereichen der Bezirksämter kaum noch Einsparpotenziale bestehen. Umso intensiver muss der Frage nachgegangen werden, wie die Arbeit dort möglicherweise noch effizienter gestaltet werden kann. Dabei könnte die weitere Fortentwicklung von EDV- und internetgestützten Verwaltungsdienstleistungen eine Rolle spielen. Darüber hinaus gilt es, die Rückkehrerinnen und Rückkehrer der City BKK optimal in die Geschäftsprozesse der Kundenzentren zu integrieren, damit sie real zu einer Entlastung beitragen. Aus Sicht der Bürgerschaft bleibt festzuhalten, dass keine aus Konsolidierungsgründen notwendige Organisations- und Aufgabenveränderung im Ergebnis zu einer Leistungsverschlechterung für die Bürgerinnen und Bürger führen darf.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird ersucht, im Rahmen der Vorlage des Haushaltsplanentwurfs 2013/2014
1. über die Entwicklung der Wartezeiten und den Arbeitsanfall in den bezirklichen Kundenzentren zu berichten und dabei auch den Fragen nachzugehen, inwieweit
a. die im Sommer 2011 entstandenen Wartezeiten auf dauerhaft bestehende Belastungssituationen zurückzuführen waren oder auf saisonalen Schwankungen bzw. einen zeitlich begrenzten erhöhten Krankenstand beruhten,
b. aufgrund der regionalen Lage Unterschiede in der Besucherfrequentierung bestehen, die zu erhöhter Arbeitsbelastung in einzelnen Kundenzentren führen und
c. vor diesem Hintergrund die Steuerung des Personaleinsatzes ggf. angepasst werden muss, ohne dass sich Leistungsverschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger ergeben.
2. zu prüfen, ob und inwieweit
a. durch die Weiterentwicklung von breit zugänglichen Onlineangeboten für die Bürgerinnen und Bürger, des Telefonischen Hamburg Service (THS) sowie von EDV-gestützten Verwaltungsdienstleistungen,
b. durch weiter optimierte Geschäftsprozesse und
c. durch weitere Ausweitung des Prinzips, bestimmte Fallbearbeitungen in einzelnen Bezirksämtern zu konzentrieren (Shared-Service-Center-Prinzips)
auf eine Arbeitsentlastung insbesondere der Kundenzentren, aber darüber hinaus auch besonders belasteter Teile der sozialen Dienstleistungszentren der Bezirksämter hingewirkt werden kann und darüber zu berichten,
3. über durchgeführte oder in Planung befindliche Schulungen und Fortbildungen für die eingesetzten Rückkehrerinnen und Rückkehrer der City BKK sowie deren Integration in die Regelarbeitsprozesse in den Kundenzentren zu berichten. In diesem Zusammenhang ist auch darzustellen, inwieweit die im Kontext des neuen Personalausweis avisierten erhöhten Gebühreneinnahmen auch der (Personal-)Res¬sourcenausstattung zu gute gekommen sind bzw. noch zu gute kommen.

Hamburg 2020: Mehr Transparenz über Landesbetriebe, nettoveran-schlagte Einrichtungen, Sondervermögen und Hochschulen

November 25, 2011spdfraktionhhAnträge


Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum Teil vor vielen Jahren eine Reihe von Landesbetrieben gem. § 26 Landeshaushaltsordnung gegründet, die i.d.R. die kaufmännische Buchführung nutzen. In entsprechender Anwendung von §264 Abs. 1 HGB erstellen diese einen Jahresabschluss und einen Lagebericht. Der Jahresabschluss ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zu erstellen. Gleiche Regularien gelten auch für nettoveranschlagte Einrichtungen und Sondervermögen, die doppisch buchen. Für ihre Arbeit erhalten die o.g. Betriebe und Einrichtungen z.T. erhebliche Mittel aus dem Hamburger Haushalt. Ähnliches gilt auch für die Hochschulen.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. die gesammelten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht, aggregierter Anlagenspiegel) der Landesbetriebe, nettoveranschlagten Einrichtungen, Sondervermögen und Hochschulen der Bürgerschaft jährlich spätestens neun Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres vorzulegen. Dabei ist sicherzustellen, dass sie bei Haushaltsberatungen dem Haushaltsausschuss spätestens zur 2. Lesung vorliegen.

2. im Rahmen der Halbjahresberichtserstattung zum Haushaltsverlauf künftig auch über den Haushaltsverlauf der Landesbetriebe, nettoveranschlagten Einrichtungen, Sondervermögen und Hochschulen in der Systematik der jeweiligen Wirtschaftspläne und Ziel- und Leistungsstruktur zu berichten.