Prüfungsersuchen an den Rechnungshof hinsichtlich des Volksbegehrens „UNSER HAMBURG – UNSER NETZ“
Dienstag, 29.03.2012
Der Senat hat mit der Drs. 20/2392 „Hamburg schafft die Energiewende – strategische
Beteiligungen an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme“ ein Energiekonzept
vorgelegt, das einen gangbaren Weg aufgezeigt hat, den Gegensatz zwischen
dem Anliegen der vollständigen Rekommunalisierung der Netze und der Ablehnung
einer städtischen Beteiligung an den Energienetzen aufzulösen. Mit der Drs.
20/2949 „Beteiligung der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement
mbH an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme“
wurden die Einzelheiten der Verträge über den Erwerb der Beteiligung sowie die Finanzierung
durch die HGV plausibel dargestellt. Mit der strategischen Beteiligung von
25,1 Prozent an den Netzgesellschaften ist es möglich, unter finanziell vertretbaren
Risiken den notwendigen Kurswechsel zu einer nachhaltigen und klimaneutralen
Energieversorgung für Hamburg voranzutreiben.
So nachvollziehbar es ist, dass die Fraktion DIE LINKE mit Drs. 20/3536 ihre Minderheitenrechte
nutzen möchte, um den Rechnungshof um Prüfung von bestimmten Einzelfragen
des Senatsmodells zu bitten, so selbstverständlich sollte es auch sein, dass
sich das Modell der Volksinitiative im Gegenzug ebenfalls der Überprüfung stellen
muss. Insoweit möchten auch wir gerne auf die langjährige und fundierte Expertise
des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg zurückgreifen und bitten
um eine gutachtliche Stellungnahme zu bestimmten haushalterisch relevanten Fragestellungen
des Beteiligungsmodells der Volksinitiatoren „UNSER HAMBURG – UNSER
NETZ“, um eine weitere verlässliche Grundlage für die Entscheidung der Hamburgerinnen
und Hamburger zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Rechnungshof wird ersucht,
gemäß §§ 88 Absatz 3, 89 Absatz 1 Nummer 2 der Haushaltsordnung der Freien und
Hansestadt Hamburg sich zu folgenden Sachverhalten gutachtlich zu äußern:
1. Wie stellen sich aus Sicht des Rechnungshofes mögliche haushalterische Auswirkungen
und Risiken des von der Volksinitiative „UNSER HAMBURG – UNSER
NETZ“ vorgeschlagenen und im Rahmen der bürgerschaftlichen Beratung (Drs.
20/2438 nebst entsprechender Wortprotokolle und ergänzender Unterlagen) vorgestellten
Weges einer vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze dar?
2. Insbesondere: Wie bewertet der Rechnungshof die von der Volksinitiative „UNSER
HAMBURG – UNSER NETZ“ angestellten und im Rahmen der bürgerschaftlichen
Beratung (Drs. 20/2438 nebst entsprechender Wortprotokolle und ergänzender
Unterlagen) konkretisierten Überlegungen zu den möglichen Erlöserwartungen,
den abzubildenden Investitions- und sonstigen Finanzierungsbedarfen für
Netzbetrieb und -unterhaltung sowie der Refinanzierung des gesamten Netzkaufs?
Prüfungsersuchen an den Rechnungshof hinsichtlich des Volksbegehrens „Unser Hamburg – Unser Netz“
Mittwoch, 28.03.2012
Der Senat hat mit der Drs. 20/2392 „Hamburg schafft die Energiewende – strategische Beteiligungen an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme“ ein Energiekonzept vorgelegt, das einen gangbaren Weg aufgezeigt hat, den Gegensatz zwischen dem Anliegen der vollständigen Rekommunalisierung der Netze und der Ablehnung einer städtischen Beteiligung an den Energienetzen aufzulösen. Mit der Drs. 20/2949 „Beteiligung der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme“ wurden die Einzelheiten der Verträge über den Erwerb der Beteiligung sowie die Finanzierung durch die HGV plausibel dargestellt. Mit der strategischen Beteiligung von 25,1 Prozent an den Netzgesellschaften ist es möglich, unter finanziell vertretbaren Risiken den notwendigen Kurswechsel zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Energieversorgung für Hamburg voranzutreiben.
So nachvollziehbar es ist, dass die Fraktion DIE LINKE mit Drs. 20/3536 ihre Minderheitenrechte nutzen möchte, um den Rechnungshof um Prüfung von bestimmten Einzelfragen des Senatsmodells zu bitten, so selbstverständlich sollte es auch sein, dass sich das Modell der Volksinitiative im Gegenzug ebenfalls der Überprüfung stellen muss. Insoweit möchten auch wir gerne auf die langjährige und fundierte Expertise des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg zurückgreifen und bitten um eine gutachtliche Stellungnahme zu bestimmten haushalterisch relevanten Fragestellungen des Beteiligungsmodells der Volksinitiatoren „Unser Hamburg – Unser Netz“, um eine weitere verlässliche Grundlage für die Entscheidung der Hamburgerinnen und Hamburger zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Rechnungshof wird ersucht,
gemäß §§ 88 Absatz 3, 89 Absatz 1 Nr. 2 der Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg sich zu folgenden Sachverhalten gutachtlich zu äußern:
1. Wie stellen sich aus Sicht des Rechnungshofes mögliche haushalterische Auswirkungen und Risiken des von der Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ vorgeschlagenen und im Rahmen der bürgerschaftlichen Beratung (Drs. 20/2438 nebst entsprechender Wortprotokolle und ergänzender Unterlagen) vorgestellten Weges einer vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze dar?
2. Insbesondere: Wie bewertet der Rechnungshof die von der Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ angestellten und im Rahmen der bürgerschaftlichen Beratung (Drs. 20/2438 nebst entsprechender Wortprotokolle und ergänzender Unterlagen) konkretisierten Überlegungen zu den möglichen Erlöserwartungen, den abzubildenden Investitions- und sonstigen Finanzierungsbedarfen für Netzbetrieb und -unterhaltung sowie der Refinanzierung des gesamten Netzkaufs?
Kapitalmaßnamen bei der Hapag-Lloyd Holding AG – Engmaschige Berichterstattung und zeitlich befristetes Engagement
Dienstag, 27.03.2012
Der Erwerb weiterer Anteile an Hapag-Lloyd ist in der derzeitigen Situation eine richtige und notwendige, aber keineswegs risikofreie Entscheidung für die Freie und Hansestadt Hamburg. Ein Nichthandeln zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre gleichwohl nicht mit weniger Risiken für die Wahrung der städtischen Interessen verbunden. Mit der erzielten Verständigung zwischen der „Albert Ballin“ GmbH & Co. KG (ABKG) und der TUI AG führt der heutige Senat das Engagement des Vorgängersenats konsequent fort. Damit wird nicht nur Hamburg als Unternehmenssitz gestärkt, sondern auch der Hamburger Hafen als Anlauf-und Umschlagpunkt für die Reederei und ihre Partner. Hapag-Lloyd als viertgrößte Reederei der Welt, mit seinen weltweit 7.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem beträchtlichen Anteil am Containerumschlag im Hamburger Hafen, ist aus standortpolitischer und regionalwirtschaftlicher Sicht von größter Bedeutung für die Stadt. Daher liegt es im Interesse Hamburgs alle erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen, um mögliche Gefahren für die Stadt, für den Hafen und die Beschäftigten abzuwenden.
Um zukünftig eine enge parlamentarische Begleitung an den Kapitalmaßnahmen und den einzelnen Umsetzungsschritten sicherzustellen, bedarf es weiterer Informationsanstrengungen seitens des Senats – auch um über eventuell kritische Entwicklungen zeitnah direkt zu berichten. Ebenso wichtig ist es, das umfangreiche Engagement der Freien und Hansestadt Hamburg im ABKG-Konsortium in diesem Umfang nur so lange aufrecht zu erhalten, wie es nötig ist, um die Interessen der Stadt sachgerecht abzusichern. Die Senatsmitteilung stellt hierzu Schritte in Aussicht, die der weiteren Konkretisierung bedürfen.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. im zuständigen Ausschuss jeweils umfassend und anlassbezogen, mindestens jedoch halbjährlich, über die einzelnen Umsetzungsschritte der in der Drs. 20/3306 erwähnten Kapitalmaßnahmen Bericht zu erstatten,
2. unter Wahrung der städtischen Interessen zu jeder Zeit sämtliche Optionen zu prüfen und ggf. auszuschöpfen, um so schnell wie möglich und wirtschaftlich vertretbar das städtische Engagement wieder angemessen zu reduzieren,
3. die Bürgschaftsprovision in Höhe von 4,2 Mio. Euro p.a. als Einnahme im Haushalt transparent darzustellen.
„Sanierungsfonds Hamburg 2020“: Erhaltung der Hamburger Hauptkirchen, Sanierung der Hauptkirche St. Katharinen
Gemeinsam mit dem Turm des Rathauses bestimmen die Türme der fünf Hauptkirchen das Hamburger Stadtbild bis heute. Die bewegte Geschichte Hamburgs ist an diesen Kirchen ablesbar – Baugeschichte, architektonische Gestaltung und künstlerische Ausstattung der Kirchen spiegeln die geschichtliche Entwicklung Hamburgs. Die Hauptkirchen stehen ebenso für das geistliche und kulturell geprägte Leben in der Stadt und sind Orte gelebten Glaubens.
St. Katharinen ist eine von Hamburgs fünf Hauptkirchen. Sie ist ein Zentrum der Kirchenmusik und zugleich die Universitätskirche. Ihre Grundmauern wurden bereits im 13. Jahrhundert errichtet. Sie wurde 1256 erstmals urkundlich erwähnt und gehört zu den herausragenden sakralen Baudenkmalen Hamburgs. Am Außenbau sind noch große Bereiche aus dem 14. Jahrhundert erhalten. Fast 700 Jahre hat sie ohne großen Schaden überstanden. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Kirche weitgehend zerstört, nur die Außenmauern und der Turmschaft brannten nicht ab. Dank des großen bürgerschaftlichen Engagements der Stadt konnte St. Katharinen in den 50er Jahren nach alten Plänen wieder aufgebaut werden. Doch die knappen Mittel der Nachkriegszeit ließen leider keine nachhaltigen Baumaßnahmen zu, so dass bröckelnder Sandstein, klaffende Risse im Mauerwerk und marode Strebepfeiler eine umfassende Sanierung der Kirche erforderlich machen.
Durch die Anerkennung der nationalen Bedeutung von St. Katharinen durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist die Voraussetzung für eine Bundesförderung erfüllt. Seit 2006 läuft die dringend erforderliche Gesamtinstandsetzung. Die Gesamtkosten für die Instandsetzung der Gebäudehülle mit Turm und des Innenraums belaufen sich nach derzeitigem Stand auf ca. 20,9 Mio. Euro.
Dank der Förderung des Bundes und des Landes konnte die Kirchengemeinde in den vergangenen Jahren über 17,6 Mio. Euro akquirieren – davon 3,9 Mio. Euro vom Kirchenkreis Hamburg-Ost, rund 4,7 Mio. Euro von Stiftungen, Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen sowie 6 Mio. Euro vom Bund (BKM-Förderung 2008-2010) und 3 Mio. Euro vom Land Hamburg (2007-2010, vgl. Drs. 18/6489, 19/2482 und 19/5817).
Durch vielfältige Bemühungen konnte erneut im Haushaltsentwurf des Bundes 2011 für die Sanierung der Hamburger Hauptkirchen 650.000 Euro (150.000 Euro für St. Jakobi und 500.000 Euro für St. Katharinen) aus dem Denkmalschutz-Sonder-programm II des BKM eingeplant werden. Dies macht allerdings eine nach den Fördergrundsätzen des BKM Komplementärförderung in gleicher Höhe erforderlich.
Für die Baumaßnahme der Hauptkirche Jakobi konnte Hamburg im Jahr 2011 entsprechende Fördermittel zur Verfügung stellen, die erforderlichen 500.000 Euro für die Hauptkirche St. Katharinen hingegen nicht. Für die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme bis 2012 sind diese Mittel aber dringend erforderlich. Diese sollen nun aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ bereit gestellt werden, um die erfolgreiche Sanierung nicht zu gefährden.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Als Zuschuss für die dringend notwendige Sanierung der Hauptkirche St. Katharinen werden im Haushaltsjahr 2012 aus dem “Sanierungsfonds Hamburg 2020” (Haushaltstitel 9890.791.07) 500.000 Euro zur Verfügung gestellt und auf den Titel 3730.893.02 “Zuschuss zur Sanierung der Hauptkirche St. Katharinen” zur Bewirtschaftung übertragen.
2. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft im Rahmen der Beratungen über den Haushaltsplanentwurf 2013/14 über die Sanierungsplanung und -umsetzung bei der Hauptkirche St. Katharinen zu berichten.
„Handlungsfähigkeit und Einnahmen des Stadtstaates Hamburg sichern“ – Keine Steuersenkung zu Lasten der Länder
zu Drs. 20/2562
Der langfristige Konsolidierungskurs zur Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse darf nicht durch einseitige Steuersenkungsbeschlüsse auf Bundesebene, die finanziell zu Lasten der Länder und Gemeinden gehen, erschwert werden. Der Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg befindet sich derzeit in einem schlechten Zustand: 28 Mrd. Euro Schulden, 1 Mrd. Euro zu zahlender Zinsen pro Jahr sowie ein Sanierungsstau von etwa 4,7 Mrd. Euro bei unserer öffentlichen Infrastruktur schränken unsere finanzpolitischen Handlungsspielräume bereits stark ein. Die von der Bundesregierung vorgesehenen Steuersenkungspläne, wie etwa die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags oder die Abmilderung der sog. „kalten Progression“, führen, sofern diese Steuerbeschlüsse nicht vollständig vom Bund kompensiert werden, zu weiteren millionenschweren Belastungen für den Hamburger Haushalt. Zwar ist eine Teilkompensation angekündigt worden, die finanzpolitische Lage der Länder macht allerdings eine volle Kompensation erforderlich.
Eine Steuersenkung auf Pump ist nicht verantwortbar. Die derzeit noch erfreulichen Konjunkturdaten dürfen nicht zu unüberlegten und unzureichend gegenfinanzierten Ausgaben führen. Für die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg ist ein konsequenter und nachhaltiger Konsolidierungskurs, der die Ausgaben- wie die Einnahmeseite in den Blick nimmt, unabdingbar: Neben der Begrenzung der jährlichen Ausgaben, einer kontinuierlichen Personalentwicklung und einer systematische aufgabenkritische Untersuchung verschiedenster Aufgabenbereiche der Hamburgischen Verwaltung, sind die Maßnahmen zur Verbesserung des Steuervollzugs ein wichtiger Bestandteil zur Haushaltskonsolidierung und müssen weiter aktiv vorangetrieben werden.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. sich auf Bundesebene weiterhin gegen die Steuersenkungspläne der Bundesregierung einzusetzen, soweit keine vollständige Kompensation für Länder und Gemeinden erfolgt,
2. dem Haushaltsausschuss anlassbezogen über Sachstand und Fortschritte bei den in Drs. 20/2509 und 20/2562 angesprochenen Fragestellungen zu berichten, insbesondere über die Ergebnisse der länderübergreifenden Arbeitsgruppe zur Konzeption einer reformierten Vermögenssteuer sowie bei den ergriffenen und geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Steuervollzugs.
„Sanierungsfonds Hamburg 2020″ Sanierung der Nordhalle der Deichtorhallen
Die Deichtorhallen Hamburg GmbH betreibt in den denkmalgeschützten ehemaligen Markthallen am Deichtor ein international renommiertes Ausstellungszentrum für zeitgenössische Kunst und Fotografie. Mit einem umfangreichen Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm, das jedes Jahr Besucherinnen und Besucher von nah und fern begeistert, zählen sie ohne Zweifel zu den attraktivsten Kulturinstitutionen der Stadt und prägen das Bild Hamburgs als lebendige Kulturmetropole mit. Gleichzeitig sind sie auch ein wichtiger Anlaufpunkt für die kreative Szene der Stadt.
Die beiden Deichtorhallen wurden 1911-1914 als Markthallen für den Gemüsehandel erbaut; sie zählen zu den wenigen Beispielen Hamburger Industriearchitektur aus der Übergangsperiode vom Jugendstil zu Ausdrucksformen des 20. Jahrhunderts. Ab 1963 dienten sie als Blumengroßmarkt und wurden 1989 als Ausstellungshallen für aktuelle Kunst hergerichtet. 2005 wurde die Südhalle zum Haus der Photographie umgebaut und beherbergt seit dem auch die renommierte Sammlung F.C. Gundlach. Damit sind die Hamburger Deichtorhallen ein in Europa einzigartiges Gesamtensemble für zeitgenössische Kunst und Fotografie.
In den letzten Jahren ist es in beiden Hallen aufgrund von unzureichender Wärmedämmung und Veränderungen des Baugrundes infolge der Bautätigkeit im Oberhafen zu erheblichen Feuchtigkeitsproblemen in der Bausubstanz sowie bei den Fassaden, Dächern und Fenstern gekommen, die umfassende Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen. Hinzu kommt, dass die technische Ausstattung beider Hallen dringender Modernisierung bedarf.
Trotz kleinerer punktueller Sanierungsmaßnahmen sind die Probleme mittlerweile so groß, dass sie den Ausstellungsbetrieb in den Deichtorhallen akut gefährden: So ist es bereits 2010 durch Tropfwasser zu Schäden an ausgestellten Kunstwerken in der Nordhalle gekommen. Die Beleuchtungsanlagen beider Hallen sind technisch völlig veraltet. Leuchtmittel und Ersatzteile sind nicht mehr erhältlich. Mangels Klimatisierungsmöglichkeit erfüllt die Nordhalle bereits heute für bestimmte Ausstellungsprojekte nicht mehr die gestiegenen konservatorischen Standards von Leihgebern.
Um die Deichtorhallen als bedeutende Denkmale der Industriearchitektur zu erhalten und den Ausstellungsbetrieb der Deichtorhallen auf internationalem Niveau zu gewährleisten, ist dringend eine denkmalgerechte Sanierung und Modernisierung des Gesamtensembles erforderlich.
Im ersten Schritt soll die Nordhalle grundlegend Instand gesetzt und modernisiert werden. Der hierfür erforderliche Finanzbedarf wird auf Basis einer Instandsetzungsanalyse der Hamburgischen Immobilien Management Gesellschaft (IMPF) vom November 2011 mit 13 Mio. Euro beziffert und soll in zwei Tranchen – 5 Mio. Euro in 2012 und 8 Mio. Euro in 2013 – aus dem „Sanierungsfond Hamburg 2020“ bereit gestellt werden. Hier sind bereits 500.000 Euro Kofinanzierungsmittel aus dem Klimaschutzprogramm für eine energiesparende Beleuchtung in Abzug gebracht.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Für die dringend notwendige Sanierung der Nordhalle der Deichtorhallen wird eine erste Rate in Höhe von 5 Mio. Euro aus dem “Sanierungsfonds Hamburg 2020” (Haushaltstitel 9890.791.07) zur Verfügung gestellt.
2. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft zeitgerecht zu den Beratungen über den Haushaltsplanentwurf 2013/14 über die Sanierungsplanung und -umsetzung bei den Deichtorhallen zu berichten, damit eine rechtzeitige Mittelfreigabe für die zweite Tranche aus dem “Sanierungsfonds Hamburg 2020” erfolgen kann.
„Sanierungsfonds Hamburg 2020″ – Sanierung Mahnmal St. Nikolai
Die Hamburgische Bürgerschaft hat in den Haushaltsberatungen für den Doppel-haushalt 2011/2012 auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen (Drs. 20/2155), dem Thema Instandhaltung der städtischen Infrastruktur höchste politische Priorität einzuräumen. Dazu wurde der Senat aufgefordert, die eigenen Sanierungsaktivitäten massiv zu verstärken und in einem „Sanierungsprogramm Hamburg 2020“ zu bün-deln. Parallel hat die Bürgerschaft entschieden, einen Haushaltstitel im Einzelplan 9.2 als gesonderten „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ auszugestalten – für zunächst kleinere, gleichwohl politisch besonders relevante, häufig behördenübergreifend bzw. gemeinsam mit externen Akteuren zu realisierende, einzelne Sanierungs- und In-standsetzungsmaßnahmen. Damit hat die Bürgerschaft ein zusätzliches, flexibles Steuerungsinstrument für die Bewältigung des Sanierungsstaus in der Stadt.
In diesem Zusammenhang gibt es Sanierungsprojekte in unserer Stadt, die sofortiges Handeln erforderlich machen. Den Auftakt soll die Sanierung des Mahnmals St. Nikolai bilden: Das Mahnmal St. Nikolai ist in Hamburg einer der zentralen Erinnrungsorte für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft der Jahre 1933-1945 und gleichzeitig ein zentraler, überragender Identifikationspunkt für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Die ehemalige Hauptkirche St. Nikolai wurde während der Luft-angriffe auf Hamburg 1943 zerstört. In der Ruine erinnert eine Dauerausstellung an Ursachen und Folgen des Luftkriegs in Europa.
Im August 2011 ist ein rund neun Kilogramm schwerer Steinbrocken aus dem Turm von St. Nikolai auf den neben dem Mahnmal verlaufenden Radweg gefallen. Damit ist offenkundig, dass die Sanierung des Mahnmals keinen Aufschub mehr duldet. Ein Verzicht auf die Sanierung wäre mit einer Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger und einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit verbunden. Als Sofortmaßnahme wurde deshalb eine Absperrung vorgenommen und mit der Einrüstung des Turmes begonnen. Parallel dazu wird bereits eine photographische Schadenskartierung durchgeführt.
Der konkrete Finanzbedarf für die sehr komplexe und kostenintensive Sanierung kann aber erst nach Vorliegen des Schadensgutachten und einer Kostenunterlage Bau beziffert werden.
Für das Schadensgutachten ist nach jetzigem Stand mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von rd. 100.000 Euro zu rechnen. Für die Erstellung einer belastbaren Kos-tenunterlage Bau (Entwurfsplanung mit Kostenschätzung nach DIN 276) inkl. ggf. weiter notwendiger Planungsarbeiten, wie einem Statikgutachten für die Turmspitze, wird zusätzlich mit rd. 400.000 Euro kalkuliert. Hinzu kommen 200.000 Euro für die Einbeziehung der ebenfalls erforderlichen Gewölbesanierung. Mit der Bewilligung von entsprechenden Gutachten- und Planungsmitteln macht die Bürgerschaft den Weg frei, dass dieses Mahnmal im Herzen unserer Stadt erhalten werden kann; wei-tere Kofinanzierungsmittel aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ können nach Vorliegen der Begutachtung und der Kostenunterlage Bau sowie der Ergebnisse der Bemühungen um Finanzmittel vom Bund bzw. von Stiftungen bewilligt werden.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1.
Da die für die Sanierung von St. Nikolai erforderlichen Sanierungskosten die Mög-lichkeiten der fachlich einschlägigen Haushaltstitel weit übersteigen, die Sanie-rung aber keinen Aufschub duldet, werden Mittel in Höhe von 700.000 Euro für Erstellung des Schadensgutachtens und einer belastbaren Kostenunterlage Bau aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Haushaltstitel 9890.791.07) zur Verfügung gestellt.
2.
Der Senat wird ersucht,
a.
auf der Grundlage der Kostenunterlage Bau beim Bund und bei Stiftungen Mittel für die Sanierung des Mahnmals St. Nikolai einzuwerben.
b.
über die Ergebnisse der Begutachtung und die Kostenunterlage Bau sowie den Erfolg der Bemühungen um weitere Mittel vom Bund bzw. von Stiftungen zeitnah zu berichten, um eine Entscheidungsgrundlage der Bürgerschaft für die Bereitstellung weiterer Kofinanzierungsmittel aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ zu schaffen.
Volksbegehren “Unser Hamburg – Unser Netz”
zu Drs. 20/2438
Die Forderung des Volksbegehrens „Unser Hamburg – Unser Netz“ ist, dass Senat und Bürgerschaft alle notwendigen und zulässigen Schritte unternehmen, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen.
Die Bürgerschaft hatte im März 2011 den Senat mit der Drs. 20/78 beauftragt, ein Konzept für eine Beteiligung an den Verteilnetzen für Strom, Gas und Fernwärme zu erarbeiten und dabei die Eckpunkte aus der Drs. 19/8178 zu berücksichtigen. Mit der Drs. 20/1229 „Klar zur Energiewende! Eckpunkte für eine Sichere, preiswerte und umwelt- sowie klimafreundliche Energieversorgung für Hamburg“ hatte die SPD-Fraktion ihre Forderungen hinsichtlich Fernwärme (Pkt. 12), zur Ertüchtigung der Netze und Nachfragesteuerung (Pkt. 19 bis 21) präzisiert sowie die Vorlage eines Konzeptes bis zum Jahresende 2011 eingefordert.
Der Senat hat jetzt ein Energiekonzept zur strategischen Beteiligung Hamburgs an den Netzgesellschaften vorgelegt. Danach beteiligt sich die Freie und Hansestadt mit je 25,1 Prozent an der
Hamburger Netz GmbH (Gasnetz),
der Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH und
der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH.
und schließt mit Vattenfall Europe AG sowie mit der E.ON Hanse AG jeweils einen Kooperationsvertrag zur
zukunftsorientierten Strom- und Fernwärmeversorgung (Vattenfall) sowie
zukunftsorientierten Gas- und Wärmeversorgung (E.ON).
Darin geht es unter anderem um:
1. Ersatz des Heizkraftwerks Wedel und der geplanten Fernwärmetrasse vom Kraftwerk Moorburg nach Altona durch ein neu zu errichtendes hocheffizientes Gas- und Dampf-Kombikraftwerk (am Standort Wedel oder Stellingen) mit innovativer Integration von Energiespeichern;
2. Einspeisung, Speicherung und Integration erneuerbarer Energien;
3. Dezentralisierung in den Energienetzen;
4. Ausbau der Energienetze für energiepolitische Zukunftsprojekte wie smart grid, smart meter und e-mobility;
5. Ausbau und Optimierung der Fernwärmenetze;
6. Öffnung der Fernwärmenetze (Einspeisung und Durchleitung) – auch für industrielle Abwärme;
7. Schrittweise Umstellung der Anlagen auf emissionsarme Brennstoffe;
8. Investitionen in hocheffiziente dezentrale Erzeugungsanlagen wie Blockheizkraftwerke und virtuelle Kraftwerke;
9. Energetische Optimierung des (Schiffs-)Betriebs im Hafen und
10. Energiesparberatung und Steigerung des effizienten Einsatzes von Energie z.B. durch Lastmanagement.
Ferner sieht das Energiekonzept vor, dass die Energieversorgungsunternehmen (EVU) in den nächsten sechs Jahren insgesamt bis zu 1,6 Mrd. Euro (im Wärmebereich bis zu 550 Mio. Euro, im Bereich Strom 960 Mio. Euro, im Bereich der E.ON Hansegruppe 120 Mio. Euro) investieren.
Insgesamt sollen durch diese Investitionen die CO2-Emissionen in Hamburg bis 2020 von der E.ON Hansegruppe um ca. 15 Prozent und von Vattenfall im Bereich Fernwärme um 27 Prozent jeweils gegenüber 2008 verringert werden.
In der Kooperationsvereinbarung werden die Kooperationspartner Vattenfall und E.ON darüber hinaus von der Freien und Hansestadt Hamburg auf gemeinsame Ziele einer gemeinwohlorientierten Energievorsorgung und die Umsetzung der Energiewende in Hamburg verpflichtet. Dabei messen die EVU dem Standort Hamburg unverändert einen hohen Stellenwert für die weitere Entwicklung in allen ihren Konzern-Geschäftsfeldern zu. Durch ihre Investitionen werden sie in erheblichem Umfang zur Wertschöpfung und damit auch zur Sicherung von Beschäftigung in Hamburg beitragen.
Die Inhalte der Kooperationsverträge entsprechend weitgehend den Eckpunkten der Drs. 19/8178 und den Forderungen Nr. 12, 19 bis 21 aus Drs. 20/1229. Die Umsetzung der bestehenden Verträge steht – sofern die Bürgerschaft zustimmt – unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundeskartellamtes.
Der Senat hat ein transparentes Entscheidungsverfahren durch die Bürgerschaft zugesichert. Alle Abgeordneten sollen Einsicht in die vertraglichen Grundlagen erhalten, um sich ein eigenes Bild von den Vertragsvereinbarungen zu machen.
Auch die Rechte der Volksinitiative werden gewahrt: Die Kooperationsvereinbarung wird wieder unwirksam, wenn der Volksentscheid über die Vorlage der Volksinitiative „unser Hamburg – unser Netz“ angenommen wird. In diesem Falle wären aber jahrelange Rechtstreitigkeiten insbesondere mit Vattenfall die Folge – mit ungewissem Ausgang und ohne (zeitnahe) Fortschritte bei der Energiewende.
Hinsichtlich der vor dem Verwaltungsgericht anhängigen Klage der Stadt auf Feststellung der Wirksamkeit der Endschaftsregelung und auf Herausgabe von Daten haben sich die Stadt und Vattenfall verständigt, das Verfahren ruhen zu lassen. Bei einem erfolgreichen Volksentscheid kann eine der Parteien auf eine Fortsetzung des Verfahrens hinwirken. Vattenfall wird darüber hinaus die erforderlichen Daten für die Durchführung des Verfahrens zur Vergabe der Netzkonzessionen herausgeben und ggf. ergänzen, wenn dies erforderlich sein sollte.
Angesichts der Tatsache, dass die Initiatoren beabsichtigen, ihre Vorlage zur vollständigen Übernahme der Energienetze in die Öffentliche Hand zum Zeitpunkt der Bundestagswahlen im Jahr 2013 zur Abstimmung zu stellen, würde über das weitere Verfahren eine lange Zeit Unklarheit herrschen. Dies ließe sich verhindern, wenn zeitnah abgestimmt werden könnte.
Für die SPD-Fraktion ist Kern der Vereinbarung die Umsetzung der Energiewende sowie die damit eng verbundene Verbesserung des Klimaschutzes. Die Stadt wird in dem jeweiligen paritätisch besetzten Aufsichtsräten sogar stärker als ihrem Anteil entsprechend vertreten sein. Ihr Mitbestimmungsrecht insbesondere in der Gesellschafterversammlung wird deutlich über das eines Minderheitsaktionärs hinausgehen – und insbesondere die Investitionsentscheidungen umfassen.
Davon abgesehen hält es die SPD Fraktion für erforderlich, über den Stand der Vertragserfüllung und alle vertragsrelevanten Fortschritte gegenüber Bürgerschaft und Öffentlichkeit umfassende Transparenz herzustellen. In diesem Zusammenhang bieten sich regelmäßige vierteljährliche Berichtspflichten des Senats gegenüber den zuständigen bürgerschaftlichen Ausschüssen über den jeweiligen Sachstand der Umsetzung der Energiewende mit seinen Konsequenzen für den Klimaschutz in Hamburg an.
In diesem Kontext kann zudem überlegt werden, wann und in welcher Weise neben den beteiligten Unternehmen auch externe konzernunabhängige Expertinnen und Experten zur Beratung über die Fortschritte bei der Energiewende hinzugezogen werden, die den Vollzug der Energiewende aus ökonomischer, ökologischer und sozialorientierter Sicht bewerten und darüber jährlich einen Bericht vorlegen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Die Bürgerschaft möge
1. feststellen, dass der Senat mit dem nun vorgelegten Energiekonzept den Anforderungen der Bürgerschaft aus den Drs. 20/78, 19/8178 und den Punkten 12, 19 bis 21. der Drs. 20/1229 weitgehend entsprochen und einen gangbaren Weg aufgezeigt hat, den Gegensatz zwischen dem Anliegen der vollständigen Rekommunalisierung der Netze und der Ablehnung einer städtischen Beteiligung an den Energienetzen aufzulösen. Wichtige Gesichtspunkte des Grundanliegens der Volksinitiative sind mit dem Senatsvorschlag aufgegriffen worden;
2. die Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ bitten zu erwägen, von ihrem Recht aus Art. 50 Abs. 3 Satz 8 der Hamburger Verfassung Gebrauch zu machen, einen Volksentscheid zu diesen energie- und finanzpolitisch wichtigen Weichenstellungen bereits im Frühjahr 2012 zu ermöglichen und der Stadt und den Beschäftigten der betroffenen Unternehmen keine weitere Zeitverzögerung zuzumuten. Die Hamburgerinnen und Hamburger sollten schnellstmöglich entscheiden können, welchen Weg sie bei der Energiewende für unsere Stadt gehen wollen;
3. den Senat auffordern, im zuständigen bürgerschaftlichen Fachausschuss vierteljährlich – erstmalig nach Überweisung der vorliegenden Drucksachen – über den jeweiligen Sachstand der Umsetzung des Energiekonzepts mit seinen Auswirkungen auf die Bemühungen der Stadt zum Klimaschutz zu berichten, um eine enge Begleitung der Energiewende sicher zu stellen.
Strategische Neuausrichtung des Haushaltswesens
Bürgerschaft und Senat der Freien und Hansestadt Hamburg haben aus der lange anhaltenden Diskussion um die Schwächen eines auf der Kameralistik basierenden Haushaltswesens Konsequenzen gezogen. 2003 hat die Bürgerschaft einstimmig einen Reformprozess angestoßen, der das Hamburger Haushaltswesen von der Kameralistik auf die an kaufmännischen Regeln ausgerichtete Buchführung (Doppik) umstellt.
Nachdem die Doppik seit 2006 Methode der Rechnungslegung für den Jahresabschluss des Kernhaushalts und seit 2007 für den Konzern Hamburg ist, werden seit 2006 im Rahmen des Projektes Neues Haushaltswesen Hamburg (NHH) auch Haushaltsplanung, -steuerung und -bewirtschaftung auf das kaufmännische System umgestellt.
Für das Haushaltsjahr 2010 hat der Senat der Bürgerschaft für die Erprobungsbereiche Justizbehörde und das Amt Polizei erstmalig Haushaltspläne auf Basis des NHH zugeleitet. Die kritische Diskussion in Politik und Verwaltung um die Wirtschaftspläne dieser Behörden und weiterer Auswahlbereiche hat gezeigt, dass die neue Struktur noch nicht ausgereift ist. NHH ist vielfach zu komplex und schwer nachvollziehbar. Zudem umfasst es neben der Umstellung der Haushaltsplanung und
-bewirtschaftung auf die Doppik auch die Einführung einer ergebnisorientierten Budgetierung. Deren Realisierung bedarf wegen der grundlegenden Veränderung der Steuerung und der Steuerungsanforderungen in Politik und Verwaltung aber mehrerer Schritte über einen längeren Zeitraum sowie der hinreichenden Qualifizierung und Motivierung. Deutlich wird dies an der Diskussion um die Vielzahl der in den Auswahlbereichen dargestellten Ziele und Kennzahlen, deren politische und verwaltungsbezogene Steuerungsrelevanz oft nicht erkennbar ist und daher dafür nicht genutzt werden wird.
Ziel der Bürgerschaft bleibt es, die Umstellung auf ein doppisches Haushaltswesen weiter voranzutreiben, um die Transparenz und den Informationsgehalt der Haushaltsdarstellung auch im Sinne von mehr Generationengerechtigkeit zu verbessern. Um diese Transparenz zu erreichen, ist eine übersichtliche Haushaltsstruktur erforderlich, die dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber ausreichend Informationen bietet, um seiner verfassungsmäßigen Rolle gerecht zu werden. Die haushaltspolitische Ermächtigung muss hinsichtlich der Ermächtigungsebene und in ihrem Umfang derart begrenzt erfolgen, dass zwar eine reibungslose Durchführung des Haushaltsplanes gewährleistet ist, die Bürgerschaft aber gerade bei sich abweichend entwickelnden Haushaltsverläufen vom Senat informiert werden muss und gegebenenfalls nachsteuern kann.
Die Modernisierung des Hamburger Haushaltswesens bleibt ein komplexes Vorhaben, das auch aufgrund der erforderlichen Weiterentwicklung der IT-Verfahren kostenintensiv ist. Umso wichtiger ist es, dass Sonderausprägungen in einzelnen Behörden vermieden werden. Haushaltsmodernisierung kann nur als Top-down-Prozess effektiv und effizient gelingen. Entscheidend ist daher, dass der Senat sicherstellt, dass die auf Basis der Vereinbarungen zwischen Bürgerschaft und Senat entwickelten Vorgaben zentral durchgesetzt werden können und dass sich alle Behördenleitungen das Anliegen, die Haushaltsmodernisierung in einem zügigen und stringenten Verfahren durchzuführen, zu Eigen machen.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird gebeten, im Rahmen der strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens folgende Punkte zu berücksichtigen:
I. Haushaltsstruktur
1. Der Gesamtplan der Freien und Hansestadt Hamburg gliedert sich unterhalb der Ebene der Einzelpläne künftig in ca. 250 Produktgruppen. Mehrere Produktgruppen eines Einzelplans werden in Aufgabenbereichen zusammengefasst.
2. Der Zuschnitt von Aufgabenbereichen und Produktgruppen orientiert sich an den Organisationsstrukturen der Behörden, Senats- und Bezirksämter.
3. Mit der Strukturreform wird auch eine weitere Modernisierung der Verwaltungssteuerung angestrebt. Ziel ist es, dem AKV-Prinzip (Aufgabe-Kompetenz-Verantwortung) entsprechend Verantwortung zu delegieren und der für eine Produktgruppe direkt verantwortlichen Leitungsperson neben der fachlichen auch die Ressourcenverantwortung zu übertragen. Der Senat wird gebeten, die dafür erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Implementierung dieses Ansinnens in konkretes Handeln sowie bei der Personalauswahl und der Qualifizierung der Beschäftigten zu ergreifen und der Bürgerschaft über die Umsetzung dieses Zieles regelmäßig im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berichten.
4. Für jedes Bezirksamt wird ein eigener Einzelplan ausgewiesen, der entsprechend den o. g. Vorgaben untergliedert wird.
5. Intendanzbereiche sollen eigene Produktgruppen und Produkte ausbringen. Die Ausgestaltung der Produktgruppen ist möglichst weitgehend zu standardisieren.
6. Große oder politisch bedeutende Projekte können auf der gleichen Ebene wie Produktgruppen separat dargestellt werden.
7. Für jede Produktgruppe sind jeweils die Erlöse und Kosten in einem Ergebnisplan zu veranschlagen. Dabei sind folgende Kontengruppen zu unterscheiden:
1) Erlöse der laufenden Verwaltungstätigkeit
2) Sonstige Erlöse
3) Kosten aus Verwaltungstätigkeit
4) Personalkosten
5) Kosten für Transferleistungen
6) Kosten für Abnutzung (Abschreibungen)
7) Sonstige Kosten
Erlöse aus Finanzierungstätigkeit
9) Kosten aus Finanzierungstätigkeit
8. Unterhalb der Ebene der vorgenannten Kontengruppen können zu Informationszwecken weitere Konten dargestellt und beplant werden. Dies geschieht für folgende Konten:
3) Kosten aus Verwaltungstätigkeit
a. davon Mieten, Pachten und Erbbauzinsen
b. davon IT-Kosten
c. davon Kosten für Prüfung, Beratung, Rechtsschutz
4) Personalkosten
a. davon Kosten für Entgelte
b. davon Kosten für Bezüge
c. davon Sonstige Kosten mit Entgelt- oder Bezugscharakter
d. davon Kosten für Sozialleistungen
e. davon Kosten für Versorgungsleistungen
II. Ermächtigung
1. Die Ermächtigung der konsumtiven Mittel erfolgt auf der Ebene der Produktgruppen, indem die einzelnen vorgenannten Kontengruppen gemäß Ziffer 7. ermächtigt werden.
2. Investitionen werden auf der Ebene der Aufgabenbereiche ermächtigt. Jedes Investitionsprogramm und jede Einzelinvestition werden einzeln ermächtigt. Sonstige Investitionen werden in Summe ermächtigt.
3. Die Bürgerschaft kann bei Bedarf für jede Produktgruppe und bei Investitionen konkrete Verwendungsauflagen formulieren.
4. Gesetzliche Leistungen werden auf Ebene der Produktgruppen in der zugehörigen Kontengruppe ermächtigt. Auf der Ebene der Aufgabenbereiche werden Übersichten über die einzelnen gesetzlichen Leistungen mit ihren jeweiligen Planwerten dargestellt.
III. Darstellung und Erläuterung
1. Für jede Produktgruppe werden Leistungszwecke in Form der zugeordneten Produkte, der Ziele, Kennzahlen und Kennzahlenwerte als Grundlage der Ermächtigung verbindlich dargestellt.
2. Verbindlichkeit des Leistungszwecks bedeutet, dass die Gliederung in Produkte, die Ziele, Kennzahlen und geplanten Kennzahlenwerte nur mit Zustimmung der Bürgerschaft gestrichen, geändert oder hinzugefügt werden dürfen.
3. Zur Spezifikation des Leistungszwecks sind in jedem Fall aussagekräftige ressourcenbegründende Kennzahlen erforderlich.
4. Ziel bleibt es, zunehmend auch wirkungsbezogene Kennzahlen auszuweisen. In der Startphase soll für jeden Aufgabenbereich mindestens eine wirkungsbezogene Kennzahl ausgewiesen werden.
5. Bei der Darstellung von Zielen und Kennzahlen soll sich auf die für Senat oder Bürgerschaft steuerungsrelevanten beschränkt werden. Es ist sicherzustellen, dass jedem ausgewiesenem Ziel mindestens eine Kennzahl klar zugeordnet werden kann.
6. Für jede Produktgruppe sind die zugeordneten Produkte, deren Kosten und Erlöse, sowie die Kontengruppen verbal zu erläutern. Die Qualität der Erläuterungen muss sich dabei gegenüber dem heutigen Stand der kameralen Produktinformationen deutlich weiter entwickeln.
7. Neben den Ergebnisplänen sind auch Finanzpläne darzustellen.
IV. Personal und Stellen
1. Die quantitative Personalsteuerung erfolgt führend über Personalkostenbudgets und Beschäftigungsvolumen (sog. Vollzeitäquivalente).
2. Vollzeitäquivalente sind nach Produktgruppen getrennt darzustellen.
3. Der Haushaltsplan umfasst auch künftig einen Stellenplan, der die Obergrenze des Stellenvolumens darstellt. Dieser ist bis auf die Ebene der Aufgabenbereiche zu konkretisieren.
V. Berichtswesen
1. Der Senat berichtet der Bürgerschaft über den Haushaltsverlauf auf der Ebene der Aufgabenbereiche quartalsweise sowie auf der Ebene der Produktgruppen halbjährlich.
2. Um die Vergleichbarkeit von Haushaltsbeschluss und Haushaltsverlauf zu gewährleisten, orientiert sich die inhaltliche Ausgestaltung der Berichte an der Darstellung im Haushaltsplan. Die Konkretisierung der Darstellung und die Vorlagetermine sind im weiteren Verfahren festzulegen.
VI. Kosten- und Leistungsrechnung
1. Im Rahmen des NHH ist eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) einzuführen. Diese ist notwendig, um Produktkosten zuverlässig zu ermitteln.
2. Die Bürgerschaft hält es für erforderlich, dass für alle Behörden zentral Mindestanforderungen bestimmt werden, um die Vergleichbarkeit zwischen den Hamburger Verwaltungseinheiten zu gewährleisten. Dabei sollte die Verrechnung von Kosten auf Produkte so einfach wie möglich sein.
3. Die Bürgerschaft fordert darüber hinaus den Senat auf, mit der KLR ein verlässliches Controlling auch von Intendanzkosten sicher zu stellen.
VII. Umstellungsprozess
1. Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, den Prozess der Haushaltsmodernisierung entsprechend dieser Eckpunkte neu auszurichten und voranzutreiben.
2. Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2013/14 sollten die bisher im NHH wirtschaftenden Behörden (Behörde für Inneres und Sport, Behörde für Justiz und Gleichstellung, Finanzbehörde, Behörde für Wissenschaft und Forschung) sowie möglichst die Behörde für Schule und Berufsbildung und die Kulturbehörde, in denen die Vorbereitung auf das NHH seit Längerem läuft, auf das neue System umgestellt werden. Die übrigen Behörden und Ämter sollen möglichst zum 1.1.2014 umgestellt werden. Zum 1.1.2015 soll die neue Haushaltstruktur flächendeckend eingeführt sein.
3. Ein aufwändiges und für alle Beteiligten intransparentes Nebeneinander von kameralem System, NHH und neuem doppischem Produkthaushalt ist zu vermeiden.
VIII. Offene Punkte und weiteres Verfahren
1. Die Ausgestaltung von Deckungsfähigkeiten und alternativen Ermächtigungsrahmen sowie anderen Einzelheiten, wie die Ausgestaltung des Haushaltsplan-Entwurfs oder erforderliche Übersichten, und offene Punkte bspw. im Zusammenhang mit dem Stellenplan sind im weiteren Verfahren zwischen Senat und Bürgerschaft zu klären.
2. Der Senat wird dazu gebeten, im Rahmen dieses Verfahrens bis März 2012 dem Haushaltsausschuss eine Übersicht über die von ihm geplante Ausprägung der Aufgabenbereiche und Produktgruppen in den Einzelplänen vorzulegen sowie einen Vorschlag über mögliche Regelungen zu Deckungsfähigkeiten zu unterbreiten. Über die Ausprägung der KLR und die Fortschritte bei der Einführung ist dem Haushaltsausschuss regelmäßig formlos zu berichten.
3. Die Bürgerschaft beauftragt den Haushaltsausschuss mit der Wahrnehmung des Verfahrens. Die Fachausschüsse werden frühzeitig durch die Fachbehörden in die Ziel- und Kennzahlendiskussion einbezogen.
Den Bund bei der Städte- und Wohnungsbauförderung in die Verantwortung nehmen
Antrag der Abgeordneten Jan Quast, Dirk Kienscherf, Karin Timmermann, Andy Grote, Anja Domres, Jan Balcke, Ksenija Bekeris, Martina Koeppen, Anne Krischok, Christel Oldenburg, Wolfgang Rose, Kazim Abaci, Annkathrin Kammeyer, Melanie Leonhard, Uwe Lohmann, Doris Müller, Lars Pochnicht, Jens-Peter Schwieger, Ali Simsek, Barbara Nitruch, Regina Jäck und Fraktion
„Die Zukunft der Städte darf nicht kaputt gespart werden“. Mit einem deutlichen Appell forderten der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und der Deutsche Mieterbund (DMB) im Oktober die Rücknahme der Kürzungen bei der Städtebauförderung sowie bei der Förderung der Gebäudesanie-rung. Scharf verurteilten sie zudem die geplante Komplettstreichung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“. Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) sowie der Zentralverband der Deutschen Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer Haus & Grund Deutschland schlossen sich der Kritik an. Axel Gedaschko, ehemaliger CDU-Senator und heutiger Präsident des GdW warnt: „Die geplante Kürzung der Städtebauförderung wird am Wohnungsmarkt nicht spurlos vorbeigehen”.
Die Mittel für die Städtebauförderung wurden durch die schwarz-gelbe Regierung massiv zusammengestrichen. Zwar erreichten die Proteste von Opposition und Woh-nungswirtschaft, dass die Mittel nicht wie geplant 2012 noch weiter sinken, sie verbleiben aber weiterhin auf einem 20 Prozent niedrigerem Niveau als noch 2009. Dabei hatten Experten in einer Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Ver-kehr, Bau und Stadtentwicklung am 28.09.2011 einhellig betont, dass die Mittel für die Städtebauförderung und die energetische Gebäudesanierung erhöht werden müssen.
Vor 40 Jahren hat die von Willy Brandt geführte sozial-liberale Regierung die Städte-bauförderung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern eingeführt. Sie leis-tet seitdem einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung in deutschen Städten und Gemeinden. In Hamburg fördert sie bis heute die Belebung der Stadtteilzentren und der Großwohnsiedlungen und unterstützt die Aufwertung sozialer Brennpunkte. Zudem setzt sie wichtige Investitionen in Gang, jeder Euro aus Fördermitteln von Bund und Ländern für den Städtebau löst weitere acht Euro an öffentlichen und privaten Bauinvestitionen aus. Die angestoßenen und geförderten Gebietsentwicklungspro-zesse der Städtebauförderung verbessern den Zusammenhalt der Stadt, die Le-bensbedingungen in den Quartieren und die Entwicklungsmöglichkeiten für die dort lebenden Menschen.
In Hamburg erhalten unter dem Dach des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteil-entwicklung (RISE) derzeit 37 Fördergebiete Unterstützung durch die Städtebauförderung aus den Bereichen Sanierung, Stadtumbau, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz und Soziale Stadt. Die seit 2010 erfolgten Einspa-rungen bei der Städtebauförderung schaden dem sozialen Zusammenhalt, sie ver-schärfen soziale Ungleichheiten und entmutigen die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Engagement.
Besonders stark treffen die Kürzungen das 1999 unter Rot-Grün eingeführte Programm „Soziale Stadt”. Im Jahr 2011 hatten Union und FDP die Bundesmittel um über 70 Prozent auf 28,5 Mio. Euro gekürzt und die sozial-integrativen Modellvorha-ben gestrichen, die Bundesregierung führt das Programm weitgehend als „Betonprogramm” weiter. Die Streichungen im Programm „Soziale Stadt“ führten bundesweit zu einem Aufschrei, dem „Bündnis für eine Soziale Stadt“ sind bereits zahlreiche Kom-munen, Verbände und Interessenvertreter beigetreten.
Hamburg hat ein vitales Interesse daran, erfolgreich aufgebaute Stadtteilarbeit fort-führen zu können. Insbesondere den integrativen und sozialen Charakter der Städte-bauförderung gilt es zu erhalten.
Der Senat hat mit den anderen Bundesländern bereits das breite Bündnis gesucht und sich beim Bund, z.B. auf Ebene der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) für den Erhalt der notwendigen Mittel der Städtebauförderung eingesetzt.
Neben der Städtebauförderung kürzt der Bund derzeit auch bei Bereichen des Woh-nungsbaus. So soll das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen” ersatzlos gestri-chen werden. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen durch den demografi-schen Wandel darf diese Förderung nicht gekürzt, sondern muss deutlich ausgebaut werden, damit ältere Menschen auch im Alter in ihrer Wohnung verbleiben können.
Die energetische Gebäudesanierung wird von der Bundesregierung derzeit nicht ausreichend gefördert. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf zur energetischen Gebäudesanierung scheiterte im Bundesrat. Bei den Bauherren herrscht große Verunsicherung, die Sanierungsquoten sind stark zurückgegangen. Der Klimaschutz braucht aber eine verlässliche Förderung durch den Staat. Die Mittel der KfW-Förderung zum energetischen Sanieren und Bauen im Bundeshaushalt müssten deutlich aufgestockt werden, um eine Steigerung der Sanierungsquote zu erreichen.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Die Hamburgische Bürgerschaft begrüßt und unterstützt die bisherigen Bemühungen des Senats auf Bundesebene bei der Städte- und Wohnungsbauförderung.
Der Senat wird ersucht,
1. sich beim Bund auch zukünftig und mit Nachdruck dafür einzusetzen,
- dass die ab 2010 gekürzten Städtebauförderungsmittel des Bundes zukünftig wieder mindestens auf das Niveau von 2009 angehoben werden,
- dass die drastischen Kürzungen im Bereich Soziale Stadt von 94,9 Mio. Euro in 2010 auf 28,5 Mio. Euro in 2011 (für 2012 derzeit geplant: 40,0 Mio. Euro) in vollem Umfang zurückgenommen und das Programm Soziale Stadt zukünf-tig mit Mitteln wie zuletzt 2010 ausgestattet wird, damit insbesondere sozialen und integrativen Zielsetzungen des Förderprogramms wieder auskömmlich fi-nanziert werden können,
- dass die Streichung der KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen” zurückge-nommen wird und in Zukunft dem Bedarf entsprechende Fördermittel hierfür bereitgestellt werden,
- dass für die KfW-Gebäudesanierungsprogramme deutlich mehr Haushaltsmit-tel bereit gestellt werden.
2. die Freie und Hansestadt Hamburg möge dem „Bündnis für eine Soziale Stadt“ beitreten und so ihre Unterstützung zum Erhalt des Programms verdeutlichen.

