Jan Quast (SPD Hamburg)

Jahresabschlüsse 2010 der Landesbetriebe der Einzelpläne 3.1, 3.3 und 4

November 25, 2011Jan QuastKleine Anfragen


Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Quast
Einzelpläne 3.1, 3.3 und 4 Drucksache 20/1532

Landesbetriebe nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) sind rechtlich unselbständige Teile der Verwaltung der FHH. Sie unterliegen dem Gestaltungswillen von Senat und Bürgerschaft.
Gemäß § 87 LHO stellen Landesbetriebe und netto-veranschlagte Einrichtungen, die nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung buchen, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 264 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches auf. Dieser ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ende eines Geschäftsjahres durch die Geschäftsführung aufzustellen.

Ich frage den Senat:
1. Wie lautet der Jahresabschluss 2010 sowie der Lagebericht
a) des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung
b) des Landesbetriebs Hamburger Volkshochschule
c) des Landesbetriebs Planetarium
d) des Philharmonischen Staatsorchesters
e) des Landesbetriebs Erziehung und Berufsbildung
(bitte beifügen)?
2. Wie stellt sich die IST-Ergebnis 2010 der fünf o.g. Einrichtungen in der Systematik der Wirtschaftsplan-Fassung, die im Haushaltsplan-Entwurf 2011 und 2012 gewählt wurde, jeweils dar?

Jahresabschlüsse 2010 der Landesbetriebe der Einzelpläne 6, 7 und 8.1

November 25, 2011Jan QuastKleine Anfragen


Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Quast
Einzelpläne 6, 7 und 8.1 Drucksache 20/1533

Landesbetriebe nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) sind rechtlich unselbständige Teile der Verwaltung der FHH. Sie unterliegen dem Gestaltungswillen von Senat und Bürgerschaft.
Gemäß § 87 LHO stellen Landesbetriebe und netto-veranschlagte Einrichtungen, die nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung buchen, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 264 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches auf. Dieser ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ende eines Geschäftsjahres durch die Geschäftsführung aufzustellen.

Ich frage den Senat:
1. Wie lautet der Jahresabschluss 2010 sowie der Lagebericht
a) des Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
b) der nettoveranschlagten Einrichtung staatlichen Hochbaudienststelle … Landesbau
c) des Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
d) des Landesbetrieb Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen
e) des Landesbetrieb Verkehr
f) der nettoveranschlagten Einrichtung Feuerwehrakademie
(bitte beifügen)?
2. Wie stellt sich die IST-Ergebnis 2010 der sechs o.g. Einrichtungen in der Systematik der Wirtschaftsplan-Fassung, die im Haushaltsplan-Entwurf 2011 und 2012 gewählt wurde (für 1f) bitte gem. Gliederung im Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010), jeweils dar?

Jahresabschlüsse 2010 der Landesbetriebe der Einzelpläne 1.1 und 9.1

November 25, 2011Jan QuastKleine Anfragen


Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Quast
Einzelpläne 1.1 und 9.1

Landesbetriebe nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) sind rechtlich unselbständige Teile der Verwaltung der FHH. Sie unterliegen dem Gestaltungswillen von Senat und Bürgerschaft.
Gemäß § 87 LHO stellen Landesbetriebe und netto-veranschlagte Einrichtungen, die nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung buchen, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 264 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches auf. Dieser ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ende eines Geschäftsjahres durch die Geschäftsführung aufzustellen.

Ich frage den Senat:
1. Wie lautet der Jahresabschluss 2010 sowie der Lagebericht
a) des Zentrum für Personaldienste
b) des Landesbetriebs Rathaus-Service
c) der nettoveranschlagten Einrichtung Zentrum für Aus- und Fortbildung
d) der nettoveranschlagten Einrichtung Kasse Hamburg
e) des nettoveranschlagten Immobilienmanagements
f) der Hamburgischen Münze
(bitte beifügen)?
2. Wie stellt sich die IST-Ergebnis 2010 der fünf o.g. Einrichtungen in der Systematik der Wirtschaftsplan-Fassung, die im Haushaltsplan-Entwurf 2011 und 2012 gewählt wurde, jeweils dar (für 1e) bitte analog Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010)?

Stärkung der steuerlichen Betriebsprüfung


Die Betriebsprüfung überprüft im Außendienst steuerlich bedeutsame Sachverhalte,
um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und damit Steuergerechtigkeit sicherzustellen.
Die durch die Betriebsprüfung erzielten Mehrergebnisse sind beträchtlich. Einer
effektiven Betriebsprüfung kommt aber auch eine präventive Wirkung zu.
Vor diesem Hintergrund hatte sich die SPD-Fraktion schon in der Vergangenheit für
eine personelle Verstärkung der Betriebsprüfung ausgesprochen und den Senat
jüngst aufgefordert, über die Verbesserung des Steuervollzugs, insbesondere über die
Ausweitung der Zahl der Betriebsprüfer zu berichten (20/421).20-7641

Völsch und Quast: CDU-GAL-Haushaltsplan war Summe von Luftbuchungen


Drs. 20/298 Anfrage zur finanziellen Abschlussbilanz schwarz-grün (PDF)

Drs. 20/298 Antwort des Senats (Doc)

Das vom schwarz-grünen Senat im Herbst 2010 verkündete Konsolidierungsprogramm enthielt in ganz erheblichen Umfang Maßnahmen und Vorschläge, die auf unrealistischen Hoffnungen hinsichtlich der Erzielung zusätzlicher Einnahmen oder Kostenübernahmen durch Dritte oder einer unrealistisch niedrigen Veranschlagung von unvermeidbaren Ausgaben beruhten. Das ergibt sich aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Jan Quast und Thomas Völsch. Weiterlesen →

Wohnungsbau – Bebauungspläne in den Bezirken


Drs. 19/8141 SKA Wohnungsbau – Bebauungspläne in den Bezirken mit Antwort des Senats (PDF)

Hamburg hat einen Bedarf von jährlich rund 5.000 bis 6.000 neuen Wohnungen. Die Erreichung dieser Neubauzahlen ist seit einigen Jahren auch Senatsziel, ohne dass dieses jedoch auch nur annähernd in den vergangenen Jahren erreicht wurde.
Wichtige Beteiligte bei der Schaffung zusätzlicher Flächen zur Realisierung von Wohnungsneubau sind die Bezirke, die regelhaft die „Planungshoheit“ für die Bebauungspläne haben.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Weiterlesen →

Wohnungsbau – Evozierte Bebauungspläne


Drs. 19/8142 SKA Wohnungsbau – Evozierte Bebauungspläne mit Antwort des Senats (PDF)

Hamburg hat einen Bedarf von jährlich rund 5.000 bis 6.000 neuen Wohnungen. Die Erreichung dieser Neubauzahlen ist seit einigen Jahren auch Senatsziel, ohne dass dieses jedoch auch nur annähernd in den vergangenen Jahren erreicht wurde.
Wichtige Beteiligte bei der Schaffung zusätzlicher Flächen zur Realisierung von Wohnungsneubau sind die Bezirke, die regelhaft die „Planungshoheit“ für die Bebauungspläne haben.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Weiterlesen →

Wohnungsbauentwicklungsplan – Vorlage der Folgedrucksache im 3. Quartal 2010?


Drs. 19/8004 Wohnungsbauentwicklungsplan – Vorlage der Folgedrucksache mit Antwort des Senats (PDF)

Im Mai 2009 legte der Senat mit der Drucksache 19/2995 seinen Wohnungsbauentwicklungsplan vor. Der – bislang nicht erreichte – „Orientierungsrahmen“ des Senats wird hier mit 5.000 – 6.000 Wohneinheiten im Neubau pro Jahr beziffert. Über eine Fortschreibung des Wohnungsbauentwicklungsplanes, erste Ergebnisse, aktualisierte Daten, etc. sollte, wie in der Drucksache gleich mehrfach erwähnt wird, der Bürgerschaft im 3. Quartal 2010 berichtet werden. Weiterlesen →

Wohnungsbauentwicklungsplan – Projektstellen Innenentwicklung


Drs. 19/8003 Wohnungsbauentwicklungsplan – Projektstellen Innenentwicklung mit Antwort des Senats (PDF)

Im Mai 2009 legte der Senat mit der Drucksache 19/2995 seinen Wohnungsbauentwicklungsplan vor. Der – bislang nicht erreichte – „Orientierungsrahmen“ des Senats wird hier mit 5.000 – 6.000 Wohneinheiten im Neubau pro Jahr beziffert. Die für den Neubau benötigten Flächen sollen unter anderem durch eine verstärkte Konzentration auf die Innenentwicklung (Identifizierung von Baulücken etc.) zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund des gesteigerten Aufwands für die Bezirksämter stellt der Senat eine Erhöhung des Stellenbestandes in Aussicht. Im Wohnungsbauentwicklungsplan ist zu lesen: Weiterlesen →

Wohnungsbauentwicklungsplan – Projektstellen Bezirksämter


Drs.19/8007 Wohnungsbauentwicklungsplan Projektstellen Bezirksämter mit Antwort des Senats (PDF)

Mit den steigenden Bevölkerungszahlen wächst der Bedarf nach Wohnungen in Hamburg. Die geringen Neubauzahlen der letzten Jahre verschärfen die Situation, die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt, bezahlbare Wohnungen sind knapp. Auch die schleppend anlaufende Umsetzung des vom Senat im ersten Halbjahr 2009 beschlossenen Wohnungsbauentwicklungsplans, demzufolge der jährliche Neubaubedarf bei 5.000 – 6.000 Wohnungen liegt, konnte der Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt bislang nicht annähernd gerecht werden.
Zur Durchführung seiner Neubaupläne ist der Senat aufgrund der „Planungshoheit“ auf die Bezirksämter angewiesen, die etwa die Bebauungspläne aufstellen und Flächen zur Entwicklung identifizieren sollen. Weiterlesen →